Tamsweg Lungau  – Der Anteil der Grünland-Grundverkäufe außerhalb der dazu berechtigten Landwirtschaft sei im Lungau noch viel höher als im Pinzgau. Darauf weist die SPÖ nach Beantwortung einer Anfrage durch das ÖVP-geführte Agrarressort des Landes hin. Dabei sorgen mutmaßlich illegale Verkäufe im Pinzgau seit Monaten für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes.
Flugbild: Gerald Lehner
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Politik

Illegale Grünlandverkäufe: „Lungau vor Pinzgau“

Der Anteil der Grünland-Grundverkäufe außerhalb der dazu berechtigten Landwirtschaft sei im Lungau noch viel höher als im Pinzgau. Darauf weist die SPÖ nach Beantwortung einer Anfrage durch das ÖVP-geführte Agrarressort des Landes hin. Dabei sorgen mutmaßlich illegale Verkäufe im Pinzgau seit Monaten für heftige Kritik.

Die neuen Zahlen über den Lungau seien irreführend, heißt es nun aus dem Agrarressort. Die Fakten: Bei Grundgeschäften im Lungau ist in 60 Prozent der Fälle das Grünland an Leute gegangen, die keine Landwirte sind – anders als gesetzlich vorgeschrieben. Das zeigt eine Auswertung der letzten zehn Jahre, die nun auf eine Landtagsanfrage der SPÖ erstellt worden ist.

„Im Lungau noch deutlich verschärfte Lage“

Laut diesen Daten übertreffe der Bezirk Lungau beim Anteil der Verkäufe den Pinzgau deutlich, sagt die sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Karin Dollinger: „Da ist der Pinzgau direkt harmlos. Dort sind nur – unter Anführungszeichen – 35 Prozent der Verkäufe seit 2013 so über den Tisch gegangen. Da ist der Lungau wirklich verschärft dagegen.“

Lungau Mauterndorf Unternberg Mariapfarr Raumordnung Raumplanung – Der Anteil der Grünland-Grundverkäufe außerhalb der dazu berechtigten Landwirtschaft sei im Lungau noch viel höher als im Pinzgau. Darauf weist die SPÖ nach Beantwortung einer Anfrage durch das ÖVP-geführte Agrarressort des Landes hin. Dabei sorgen mutmaßlich illegale Verkäufe im Pinzgau seit Monaten für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes.
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Zentraler Teil des Lungaues: Mauterndorf, Schloss Moosham, Unternberg, Mariapfarr. Hinten Tennengebirge, Radstädter Tauern, Gosaukamm, Dachsteinmassiv, Schladminger Tauern

Zuständiger Landesrat verweist auf neues Gesetz

Der Anteil von 60 Prozent Grundverkäufen an Nicht-Landwirte sei irreführend, entgegnet der zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Denn unter „Nicht-Landwirt“ würden zum Beispiel auch Grundgeschäfte mit weniger als 2.000 Quadratmeter Grünland gezählt – ebenso wie abgelehnte Grünland-Verkäufe oder teilweise Übertragungen von landwirtschaftlichen Flächen – zum Beispiel, wenn sich ein Altbauer einen Hausgarten zurückbehalte.

Wie hoch der Anteil der tatsächlichen Verkäufe sei, lasse sich nicht sagen, sagt Schwaiger. Das soll sich ändern: „Die Neudefinition im neuen Gesetz wird das viel klarer und besser geregelt.“

Was tut das Land gegen illegale Verkäufe?

Die geplante Erneuerung des Grundverkehrsgesetzes wird kommende Woche im Landtagsausschuss diskutiert – ebenso wie der Bericht mit der harten Kritik des Landesrechnungshofes an den Grünlandverkäufen im Pinzgau. Diese seien zum Teil illegal durchgeführt worden, unter den Augen der Behörden, so die Kritik. Für weitere politische Debatten dürfte also gesorgt sein.