Gebäude des Asylquartiers in Bergheim (Flachgau) von außen
APA/NEUMAYR/MMV
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Chronik

Zehn Diphterie-Fälle in Asylquartier

Nach den jüngsten Diphtherie-Fällen im Asylquartier in Bergheim (Flachgau) liegen nun die Testergebnisse vor. Zehn Infektionen wurden mittlerweile festgestellt, die Betroffenen wurden abgesondert. Aus ihrem Umfeld hat das Land Salzburg nun für 319 Personen eine Verkehrsbeschränkung angeordnet.

Sechs Tage nachdem im Asylwerberquartier drei Fälle von Hautdiphtherie festgestellt wurden, hat sich die Zahl der bestätigten Infektionen auf mittlerweile zehn erhöht. Von den zehn nachgewiesenen Fällen haben sich sechs Personen mit Rachendiphtherie infiziert, die restlichen vier mit Hautdiphtherie.

Zwei Formen von Diphtherie

Dabei handelt es sich um eine schwere Rachenentzündung. Diphtherie ist eine meldepflichtige, früher sehr oft schwer verlaufende Krankheit, die in Österreich wegen flächendeckender Impfungen seit Jahrzehnten als ausgestorben galt. Sie wird durch das giftstoffbildende Bakterium Corynebacterium diphtheriae ausgelöst und ist von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen- oder Schmierinfektionen übertragbar – beispielsweise durch engen Kontakt beim Niesen, Husten oder Küssen, seltener auch über Gegenstände.

Die Haut-Diphtherie kennzeichnen ausgestanzte und schmierig belegte Hautläsionen. Für diese müssen die Erreger in Wunden bzw. Hautläsionen gelangen. Für eine Ansteckung ist eine direkte Berührung oder ein Kontakt mit einer kontaminierten Fläche notwendig.

Betroffene abgesondert

Die zehn Kranken wurden in der großen Unterkunft für Asylwerber in Bergheim in einem eigenen Bereich abgesondert, um möglichst wenig Kontakt zu den anderen Bewohnern zu haben. Den Personen wurde angeboten, sich impfen zu lassen. Für die ortsansässige Bevölkerung ist es wichtig zu wissen, dass die Menschen in Österreich gut durchgeimpft sind, auch die Hausärzte in der Umgebung sind informiert. Zusätzlich gibt es die Information der Gesundheitsbehörden, dass man die Impfung bis zum 60. Geburtstag alle zehn Jahre und danach alle fünf Jahre auffrischen soll, so der Sprecher des Landes Salzburg, Franz Wieser.

319 Kontaktpersonen verkehrsbeschränkt

Das zuständige Gesundheitsamt hat für die 319 Bewohner eine Verkehrsbeschränkung angeordnet. Die Betroffenen dürfen das Quartier nicht verlassen. Um weitere Ansteckungen bestmöglich zu verhindern, werde etwa die Essensausgabe oder auch die Benützung der Toiletten gestaffelt durchgeführt.

Das Land rechnet mit weiteren Fällen. Sollte es zu weiteren Infektionen kommen, wird die Behörde dieselben Schritte setzen und die Betroffenen absondern, ihre Kontaktpersonen erheben und gegen sie Verkehrsbeschränkungen aussprechen.