Unter den vermisst gemeldeten Personen sind nicht nur Menschen, von denen der Aufenthaltsort unbekannt ist, sondern auch jene, die von Bergtouren nicht mehr heimgekommen sind oder beim Baden tödlich verunglückt sein dürften. Österreichweit gehen jedes Jahr 11.000 Vermisstenmeldungen ein, nur zwei Prozent der abgängigen Personen können nicht gefunden werden und sind nach einem Jahr noch immer vermisst.
Häufig klärt sich das Verschwinden von Personen nach einigen Stunden oder Tagen, wenn etwa Jugendliche aus Betreuungseinrichtungen abgängig sind und dann bei Freunden aufgefunden werden. Bei den 89 vermissten Salzburgerinnen und Salzburgern nimmt die Polizei verschiedene Ursachen für das Verschwinden an: „Darunter sind Leute, die ihren Lebensmittelpunkt freiwillig verändert haben, das sind vorwiegend Erwachsene, vereinzelt auch Minderjährige. Unter den Vermissten sind auch Suizidfälle und Unfälle“, schildert Polizeisprecher Hans Wolfgruber.
Vermisste gelten als lebend, bis Leichnam gefunden wird
Erleidet eine Person einen Unfall und ihr Tod wird befürchtet, aber bei der Suche wird kein Leichnam gefunden, gestaltet sich die Todeserklärung schwierig. Vermisste Menschen gelten so lange als lebend, bis es eine Todeserklärung gibt. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist nur dann möglich, wenn der Leichnam der Abgängigen gefunden und identifiziert wurde.
Ausnahmen bei Katastrophenfällen
Ausnahmen gibt es bei Katastrophenfällen, etwa bei Flugzeugabstürzen, bei denen die Person innerhalb von drei Monaten für tot erklärt werden kann oder wenn Augenzeugen gesehen haben, dass eine Person ertrunken ist, dann kann der Todestag durch das Gericht bestimmt werden.
Kriseninterventionsteam für Betroffene
Nicht immer können Suchaktionen schnell und positiv abgeschlossen werden – oft sind die Einsatzkräfte tagelang auf der Suche nach einer vermissten Person, meist auch durch die Unterstützung von Spürhunden. Beteiligt ist dann auch das Kriseninterventionsteam, welches Angehörige in den ersten Tagen nach dem Verschwinden von Personen begleitet, informiert und unterstützt: „Oft wollen Angehörige beim Sucheinsatz mithelfen, indem sie die Einsatzkräfte mit Essen versorgen. Dann machen wir das auch möglich, um den Betroffenen auch die Möglichkeit zu geben, hilfreich sein zu können“, schildert der Leiter des Kriseninterventionsteams des Roten Kreuz, Ingo Vogl.
„Dynamik in sozialen Medien für Angehörige belastend“
Die Krisenintervention bereitet Angehörige auch auf die Berichterstattung über Sucheinsätze in klassischen Medien und in sozialen Netzwerken vor: „Sucheinsätze bekommen meist in den Medien und auf den sozialen Plattformen eine Präsenz. Für Betroffene ist das dann sehr herausfordernd, neben der belastenden Situation dann auch noch über die vielfältigen und unkontrollierbaren Medien Ratschläge und Vorschläge zu erhalten. Hier raten wir den Menschen, sich zurückzuhalten“, sagt Vogl. Auch Augenzeugen oder Einsatzkräfte werden bei fordernden Suchaktionen vom Kriseninterventionsteam häufig begleitet.