Abgase kommen aus einem Auspuff eines VW Golf 2.0 TDI
APA/zb/Patrick Pleul
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Verkehr

Neue StVO schützt auch die Umwelt

Seit Anfang Oktober ist in Österreich die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben dem Schutz für Radfahrer, Kinder und Fußgänger soll auch die Umwelt geschützt werden. Etwa mit Strafen für Motoren die am Stand laufen.

Die neuen Regeln sollen zwar vor allem Radfahrern, Kindern und Fußgängern mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen, der Gesetzgeber habe aber auch ein besonderes Augenmerk auf Umweltaspekte gelegt, sagte dazu der Leiter der Salzburger Verkehrspolizei Friedrich Schmidhuber.

Schmidhuber ergänzte: „Früher war es nur verboten für Mopedfahrer den gleichen Straßenzug mehrmals zu befahren und dadurch ist natürlich eine entsprechende Störung der Bevölkerung entstanden. Und dieses Verbot ist jetzt ausgedehnt worden auf alle Kraftfahrzeuge.“ Das heißt auch mit PKW oder mit Motorrädern ist das jetzt genauso verboten.

Strafen auch über 100 Euro

Auch das Laufenlassen von Motoren am Stand länger als nötig, ist ab sofort verboten, betonte Verkehrspolizeichef Schmidhuber. Die Strafhöhen bei Organmandaten liegen zwischen 20 und 50 Euro, bei Anzeigen werden zumindest 100 Euro und je nach Schwere des Delikts auch mehr fällig.