Wie der VGT am Freitag mitteilte, sei er – nicht rechtskräftig – zu der Zahlung verurteilt worden, des weiteren müsse er es unterlassen, Spar mit Tierleid in Zusammenhang zu bringen. Anlass für die Klage war ein Protest Ende Juni, als der Verein vor einer Spar-Filiale gegen Vollspaltenböden demonstrierte und dabei das Logo des Unternehmens mit tropfendem Blut darstellte.
VGT sieht Einschüchterungsklage
Der VGT sprach in diesem Zusammenhang von einer Einschüchterungsklage und kritisierte das Urteil. VGT-Obmann Martin Balluch kündigte in einer Aussendung am Freitag Berufung an: „Dass das Gericht uns ernsthaft vorschreibt, gegen wen wir demonstrieren und woran wir Kritik üben dürfen, ist für eine Demokratie doch unerträglich.“ Für ihn ist die Sachlage klar: „Wer Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenboden verkauft, muss auch mit dafür verantwortlich gemacht werden können, was dieser Boden für die Schweine bedeutet.“ Laut dem Urteil dürfe das Spar-Logo nicht mehr in persiflierender Form vom VGT verwendet werden, so Balluch
Spar betonte, dass der Handelskonzern mit Hauptsitz in Salzburg-Taxham kein Problem mit den Demonstrationen der Tierschützer gegen Spaltenböden in der Schweinemast hat. Es sei jedoch inakzeptabel, dass so getan würde, als würde nur Spar Fleisch von Tieren dieser Haltungsform anbieten. Ganz im Gegenteil, Spar verarbeite mehr Schweine aus Tierwohlhaltung als alle anderen Händler zusammen. Dieser Argumentation sei auch die Richterin am Handelsgericht Wien gefolgt.
Spar: „Bluttriefendes Logo können wir nicht akzeptieren“
Dass obendrein noch in den VGT-Kampagnen ein „bluttriefendes“ Spar-Logo verwendet werde „geht zu weit, das können wir nicht akzeptieren“, so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA. Es gehe Spar keineswegs darum, den VGT mittels Geldforderungen einzuschüchtern, sondern es sei nun mal bei einem derartigen Verfahren notwendig, einen Streitwert zu benennen.