Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
Familienfoto
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Politik

Ausgewandert zum IS: Rückkehr durch neues Urteil?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.

Seit fünf Jahren lebt die Salzburgerin mit ihren Söhnen im Camp Rosh, das von kurdischen Freiheitskämpfern und erbitterten Gegnern des Islamischen Staates bewacht wird.

Was steht im Urteil?
Der EGMR hat Frank­reich dafür ver­ur­teilt, die An­trä­ge von An­hän­ge­rin­nen des IS und ihrer Kin­der auf Rück­kehr aus Sy­ri­en nicht an­ge­mes­sen ge­prüft zu haben. Zwar er­ge­be sich keine ge­ne­rel­le Pflicht, solche Leute zu­rück­zu­ho­len. Be­hör­den und Ge­rich­te müss­ten An­trä­ge aber ge­nau­er prü­fen und Rechts­schutz ge­wäh­rleisten …

Großmutter bemüht sich um Rückkehr

Die Buben sind fünf und sieben Jahren alt. Beide wurden im Krieg geboren, kennen nur das überfüllte Lager, sagte die Mutter – der vor acht Jahren zum IS ausgewanderten Muslimin aus dem Tennengau – dem ORF. Ihre Tochter war damals 17: „Das Umfeld in dem Lager ist nicht sicher. Meine Tochter hält ihre Söhne deshalb immer im Zelt, so gut es geht."

Ihrer Tochter sei bewusst, dass bei einer Rückkehr eine Gefängnisstrafe auf sie warte. Gemeinsam mit ihrer Anwältin versucht die Familie, die Frau und ihre Söhne aus dem Lager nach Österreich zurückzuholen, betont Anwältin Doris Hawelka: „Wir stoßen beim Außenministerium auf taube Ohren."

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
ORF
Familienfotos der Buben
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
Familie Golser
Die gebürtige Salzburgerin in Syrien
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich gibt nun einer gebürtigen Tennengauerin neue Hoffnung, aus Syrien in die alte Heimat zurückkehren zu können. 2014 wanderte sie aus, um sich IS-Terroristen anzuschließen. Die Frau sitzt mit zwei Söhnen im Nordosten Syriens fest.
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Mit 17 zum IS in den Nahen Osten ausgewandert

Ministerium beharrt auf Einzelbeurteilungen

Das neue Urteil des EGMR von Mittwoch könne auch Auswirkungen auf den österreichischen Fall haben, sagen Experten. Aus dem Außenministerium heißt es dazu, man habe erst Anfang Juni zwei minderjährige Staatsbürger Österreichs aus einem Anhaltelager zurückgeholt. Für eine Rückholung sei immer der individuelle Einzelfall zu bewerten: „Inwieweit die Entscheidung des EGMR gegen Frankreich Auswirkungen auf andere Fälle hat, ist jetzt zu prüfen.“

Bei einer Rückholung von Kindern allein sei jedenfalls die Zustimmung der Mutter erforderlich, so die österreichischen Behörden.