Teströhrchen von Coronavirustests (PCR Tests)
APA/Hans Punz
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Politik

Tests: Wieder Protest gegen Vergabe des Bundes

Nach bisherigen Politik-Affären bei CoV-Themen sorgt die neue Ausschreibung von PCR-Tests für Bundesschulen für neue Proteste. Stellen des Bundes würden den Großauftrag nun einem einzigen Unternehmen in Niederösterreich geben, kritisieren die Tauernkliniken in Zell am See (Pinzgau). Sie gehören zu einer anderen Bietergemeinschaft.

Diese Gemeinschaft mit den Pinzgauern dürfte gar nicht zum Zug kommen. Alleiniger Sieger sei die Firma Covid Fighters mit Sitz im niederösterreichischen Göstling an der Ybbs, heißt es in der Branche. Ostösterreicher hätten von der Bundesbeschaffungsgesellschaft den Zuschlag für alle fünf vergebenen „Slots“ erhalten.

Hart umkämpfte Staatsaufträge

Einen so riesigen Auftrag für alle PCR-Tests an Österreichs Bundesschulen könne dieses Unternehmen gar nicht stemmen, kritisiert man bei Life Brain – einem weiteren großen Anbieter. Ganz ähnlich argumentieren die Tauernkliniken in Zell am See, die über eine weitere Bietergemeinschaft auch ein Angebot für die Test gelegt haben.

Mitbieter kritisieren Verfahren

Diese beiden letztgenannten Anbieter haben die Entscheidung bereits beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht. Dieses habe inzwischen den Zuschlag für Covid Fighters für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol bestätigt. Ähnliches erwarte er auch für die restlichen Bundesländer, sagte Tauernkliniken-Geschäftsführer Franz Öller am Dienstagvormittag dem ORF auf Anfrage. Von der zuständigen Bundesbeschaffungsgesellschaft gibt es dazu vorerst keine Stellungnahme. Dort verweist man auf das „offene Verfahren“, wie es wörtlich heißt.

Republik schon einmal verurteilt

Der Streit um die Vergabe der PCR-Tests an Bundesschulen reiht sich in eine Serie von Pannen ein, die es rund um die von der öffentlichen Hand aus Steuergeld bezahlten CoV-Tests schon gegeben hat. Ende Jänner wurde die von schwarz-grüner Bundesregierung geführte Republik wegen einer fehlerhaften Ausschreibung sogar zu einer Strafe von einer halben Million Euro verurteilt.