Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Posting gegen Kanzlergattin: Vergleich vor Gericht

Mit einem Vergleich samt Geldbuße ist der Prozess beim Landesgericht zu Ende gegangen, den die Gattin des ÖVP-Bundeskanzlers gegen einen Salzburger angestrengt hatte. Der teilte in Facebook einen Beitrag, wonach Katharina Nehammer bei der in Verruf geratenen CoV-Maskenfirma Hygiene Austria „Geld gescheffelt“ habe.

Die Höhe der Geldbuße gibt die Justiz der Öffentlichkeit nicht bekannt. Es hieß am Dienstag, sie sei dem Einkommen des Beschuldigten angemessen. Dieser entschuldigte sich vor Gericht beim Anwalt der Kanzlergattin. Sie selbst nahm an dem Verfahren nicht persönlich teil. Zudem habe sich der Beschuldigte verpflichtet, auf seinem Profil in Facebook eine Richtigstellung zu publizieren, heißt es vom Gericht.

In dem verhandelten Posting von früher hatte der Salzburger einen Beitrag geteilt, in dem es zudem hieß, Nehammer würde als Angestellte der Maskenfirma auch die „Bevölkerung täuschen“.

Diese Behauptungen seien natürlich falsch, betonen Anwälte Nehammers. Sie arbeite vielmehr in einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Anderes zu behaupten sei üble Nachrede. Das Delikt könne mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bedacht werden – wenn es, wie in diesem Fall, der breiten Öffentlichkeit zugänglich war.

Beschuldigter verwies auf Satire

Der beklagte Salzburger gab im Vorfeld des Verfahrens zu, die Behauptungen in Facebook geteilt zu haben. Er sagte auch, diese nicht selbst verfasst und auch nicht kommentiert zu haben. Außerdem sei die Nachricht mit lachenden Gesichtern – Smileys – versehen gewesen. Deshalb sei es eine Fotomontage, ein kreativ veränderter Inhalt, eine Satire. Und die Frage sei, ob das Weiterleiten schon ein Meinungsausdruck sei.

Hunderte Verfahren anhängig

Dieses Verfahren gegen den Salzburger ist kein Einzelfall. Hunderte sind und waren in ganz Österreich anhängig, weil so viele Internetnutzer diese Behauptungen geteilt haben. Zuletzt musste zum Beispiel ein Steirer 3.500 Euro im außergerichtlichen Vergleich zahlen. Nehammer sagte, sie wolle alle Entschädigungen bzw. Geldbußen spenden.