Abmahnschreiben des niederösterreichischen Anwalts auf Smartphone dargestellt
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Anzeige gegen Website-Abmahnwelle

Ein Salzburger Rechtsanwalt hat am Sonntag bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung gegen einen niederösterreichischen Kollegen eingebracht. Dessen Abmahnwelle gegen Tausende Website-Betreiber sei rechtswidrig. Betrugs- oder Erpressungsverdacht stehe im Raum, so der Salzburger Jurist.

Der niederösterreichische Rechtsanwalt verschickte im Auftrag einer Mandantin um die 50.000 Mahnschreiben an Betriebe oder Vereine, weil sie vorgeblich auf ihren Internetseiten gegen den Datenschutz verstoßen haben sollen. 190 Euro Mahngebühr wurde dabei verlangt. Begründung für die Forderungen: Die Websites verwendeten Schriftarten von Google Fonts, die auf US-Servern liegen. Damit werde mit jedem Abruf die IP-Adresse von Besuchern der Website an Google in die USA weitergeleitet. Die Mandantin des niederösterreichischen Anwalts sah laut diesem darin einen Kontrollverlust über ihre Daten, wodurch ein Gefühlsschaden eingetreten sei.

Nach ersten Schätzungen dürfte es auch in Salzburg mehrere tausend abgemahnte Internetseitenbetreiber geben, sagt der Salzburger Datenschutzrechtsanwalt Peter Harlander: „Wir halten die Zahl für realistisch. Alleine auf unserer Website waren in den letzten Tagen 25.000 individuelle Besucher – und wir sind ja tatsächlich nicht die einzige Datenschutzkanzlei in Österreich. Bei den anderen wird es vermutlich ähnlich zugehen.“

Salzburger Anzeige gegen Abmahnwelle bei Websites

Abfrage automatisiert: „Kein Datenschutzrecht verletzt“

Doch um wirklich eine Datenschutzverletzung darzustellen, hätte eine einzelne Person die Zigtausenden abgemahnten Internetseiten besuchen müssen. Und das sei wahrscheinlich nicht der Fall gewesen, sagt Harlander: „Theoretisch wäre das natürlich möglich, dass sich jemand Abertausende Websites ansieht. Im konkreten Fall gibt es aber ganz schwerwiegende Indizien dafür, dass hier eine Software auf den Weg geschickt wurde und kein menschliches Datenschutzrecht verletzt wurde.“

Denn nur anfangs sei ein Teil der abgemahnten Websites tatsächlich manuell besucht worden. Im weiteren Verlauf der Abmahnwelle sei auf eine vollständig automatisierte Vorgangsweise umgestellt worden, argumentiert der Salzburger Jurist – die Adressen seien automatisch aus dem jeweiligen Impressum ausgelesen und in die Abmahnbriefe eingefügt worden.

Anwalt: Betrugs- oder Erpressungsverdacht

Im Umkehrschluss wirft Harlander seinem Kollegen und dessen Mandantin deshalb jetzt vor, Recht gebrochen zu haben. Der Salzburger Anwalt sieht den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betrugs oder der gewerbsmäßigen schweren Erpressung: „Die Sachverhaltsdarstellung beinhaltet unsere gesamte Argumentation und die Beweise. Das letzte Wort hat aber natürlich die Staatsanwaltschaft bzw. im zweiten Schritt das Gericht. Bis das entschieden worden ist, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.“

Jetzt ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft Korneuburg am Zug zu prüfen, wie sie mit den Vorwürfen gegen den niederösterreichischen Anwalt umgeht.