Angeklagt war ein Ehepaar, das eine KFZ-Werkstätte im Flachgau betreibt. Die Unternehmer sollen ihre Mitarbeiter im ersten CoV-Jahr voll weiterarbeiten haben lassen, dabei gleichzeitig aber Hilfszahlungen in Anspruch genommen haben.
Ebenfalls die Kurzarbeitshilfe zurückzahlen muss ein Flachgauer Eventmanager – er hatte zu Unrecht rund 20.000 Euro bezogen und musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten.