Es sind vorwiegend Huskys, aber auch kleinere Hunde, die mit ihren Besitzern auf den Straßen Salzburgs leben. Das ist auch nicht verboten – denn das Betteln mit Tieren ist grundsätzlich erlaubt.
Einschreiten können die Amtstierärzte nur, wenn eindeutig Tierquälerei passiert, oder die Hunde mehr als 30 Minuten unbeaufsichtigt festgebunden sind, erklärt Christopherus Huber, Amtstierarzt der Stadt Salzburg.
Amtstierarzt: „Sehen immer nur Momentaufnahme“
"Wenn jemand – egal, ob es sich um einen Bettler oder eine andere Person – einen Hund anhängt dann verschwindet und das Tier dann stundenlang sich selbst überlässt, dann liegt ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. In einem solchen Fall würden wir das Tier beschlagnahmen und ein entsprechendes Verfahren einleiten. Wir sehen aber immer nur Momentaufnahmen und müssen Aussagen, die uns gegenüber getätigt werden, dann eben glauben oder auch nicht.
Hier brauche es gesetzliche Verankerungen, um besser eingreifen zu können, heißt es von Seiten der Tierschützer und auch von SPÖ und FPÖ in der Stadt Salzburg. Im September soll auch im Landtag ein Verbot des Bettelns mit Hund diskutiert werden.