Die Beweisführung in solchen Verwaltungsstrafverfahren sei dafür schlicht zu aufwendig. Das nutzen die Handelskonzerne offenbar aus, auch wenn man bei Spar etwa beteuert, dagegen angehen zu wollen.
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Pflicht zur Mülltrennung. Verstöße gegen die Trennpflicht können mit bis zu 5.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Bei einem ORF-Lokalaugenschein in einigen Mülltonnen von Supermärkten hat sich jedoch gezeigt, dass in vielen Filialen die Mülltrennung alles andere als genau genommen wird. Das kritisiert auch Walter Galehr vom Abfallservice der Stadt Salzburg.
„Totes Recht, Verstöße daher schwer verfolgbar“
„Wir wissen aus Analysen, dass vielfach noch genussfähige und originalverpackte Lebensmittel im Restmüll landen. Verstöße sind aber schwer verfolgbar – es ist eigentlich eine Art ‚totes Recht‘, weil nachgewiesen werden muss, wer das zum Restmüll geworfen hat. Aber da gibt es immer wieder Ausreden“, beklagt Galehr.
Diese mangelhafte Mülltrennung verursache auf der anderen Seite höhere Kosten, kritisiert Galehr. "Der gemischte Restabfall ist bei der Entsorgung am teuersten – das hat die Stadt Salzburg zu bezahlen und muss diese Kosten ihrerseits auf alle BewohnerInnen der Stadt aufteilen.
„Spar“-Sprecherin: „Arbeiten an dem Problem“
Bei „Spar“ sei man sich des Problems grundlegend bewusst, versichert Spar-Konzernsprecherin Nicole Berkmann. „Es gibt genaue Anweisungen an die Märkte, wie damit umzugehen ist. In der Hitze des Gefechts wird das halt leider oft trotzdem nicht so genau genommen. Wir wissen um das Problem und arbeiten daran.“
Passiert sei allerdings seit Jahren nichts, heißt es dazu vom Abfallservice.