Zwei Wölfe
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Landwirtschaft

Machen Wölfe heuer einen Bogen um Salzburg?

Als ob sie Gesetzestexte lesen könnten: Seit das Land Salzburg mit Verordnungen den Abschuss von „Problemwölfe“ ermöglicht, gibt es im Bundesland kaum noch gemeldete Risse. In Nachbarregionen sind Wölfe sehr wohl recht aktiv beim Erbeuten von Almtieren.

Mit einer toten Ziege am 27. Juli in Wald (Pinzgau) hat der Salzburger Wolfbeauftragte Hubert Stock den einzigen Vorfall, der 2022 bisher nachweislich auf das Konto eines Wolfs gehen, schnell aufgezählt.

Am 12. August wurden außerdem drei gerissene Schafe am Wildkogel bei Neukirchen (Pinzgau) gefunden, diese gelten aber amtlich als Tiroler Fall. „Die Schafe lagen auf Salzburger Gebiet, sie gehörten aber einem Tiroler Bauern und der Fall wurde auch von Tirol aus begutachtet“, sagte Stock im APA-Gespräch.

Schließlich fiel dem Experten noch ein Vorfall aus dem heurigen Februar im Stubachtal bei Uttendorf (ebenfalls Pinzgau) ein, wo ein Wolf einen Hirsch samt Kalb getötet hat, da es sich aber hier um Wildtiere handelt, scheint dieser Riss in der Statistik des Landes gar nicht auf.

Verfahren für Abschüsse wird beschleunigt

Untätig blieb man in Salzburg dennoch nicht. Inzwischen ist laut Stock nämlich jenes Gutachten fertig, das die Wildregionen im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen definiert. Damit sollen Verfahren für eine Abschussgenehmigung beschleunigt werden, weil diese Fragestellung nicht mehr geprüft werden muss. Nach Angaben des Wolfbeauftragten handelt es sich um ein internes Papier.

Reiche Beute für Wölfe im letzten Jahr

Im Vorjahr wurden in Salzburg rund 80 Schafe und Lämmer von Wölfen gerissen, weitere drei Dutzend Tiere wurden nach Angriffen des Räubers vermisst. Der überwiegende Teil der Tiere wurde dabei innerhalb weniger Tage im Juni in Rauris und in Uttendorf getötet, weshalb die Landesregierung wenige Wochen später die Vorgangsweise abänderte. Statt der bisherigen Abschussbescheide, die sich aufgrund der langen Verfahrensdauer als unwirksam herausgestellt haben – der „Problemwolf“ hat das Gebiet inzwischen zumeist verlassen –, geht man seither mit Verordnungen vor, in denen ein bestimmtes Areal zu einem „Maßnahmengebiet“ erklärt wird, in dem der Abschuss unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt wird. Sollten die Schadensfälle keinem bestimmten „Problemwolf“ zugeordnet werden, ist auch die Tötung eines Wolfes allgemein zulässig.

Erste Verordnung kam zu spät

Die bisher einzige Verordnung wurde im Vorjahr am 19. August erlassen und kam damit zu spät: Im betreffenden Gebiet wurde kein einziger Wolfsriss mehr gemeldet, im gesamten Bundesland schien 2021 ab diesem Datum nur noch ein nachgewiesener Vorfall auf (ein totes und ein verletztes Schaf am 19. September in Leogang). Diese erste Verordnung lief mit Jahresende aus.

Unumstritten war diese Verordnungen keineswegs. Während betroffene Almbauern und Teile der Jägerschaft einen Abschuss gefordert hatten, pochten Naturschützer auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus.