Wirtschaft

Rechnungshof kritisiert Stadt Salzburg heftig

Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht die Stadt Salzburg scharf. Es geht um die Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen. Ein Mitarbeiter, der Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern schlichten sollte, war gleichzeitig auch Obmann eines Wohnungseigentümervereins. Die Stadtverwaltung habe nichts dagegen unternommen.

Dabei habe der Magistrat von diesem Umstand gewusst, heißt es. Wohnrechtliche Schlichtungsstellen sind in mehreren österreichischen Städten eingerichtet, unter anderem in den Landeshauptstädten. Sie sollen Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und Mietern außergerichtlich beilegen und so helfen, lange Zivilprozesse vor Gericht zu vermeiden.

Die Stadt Salzburg dürfte aber eine ganze spezielle Auffassung von Unparteilichkeit gehabt haben: So war einer der Bediensteten Obmann eines Wohnungseigentümer-Vereins, quasi im Nebenberuf.

Personalamt genehmigte Tätigkeit trotz Unvereinbarkeit

Das Personalamt der Stadt Salzburg wusste davon und hat diese Tätigkeit trotz der offenkundigen Unvereinbarkeit sogar offiziell genehmigt. Ein Mitarbeiter des Personalamts vermerkte im Akt, eine Beeinträchtigung der dienstlichen Obliegenheiten könne ausgeschlossen werden.

Warum, das blieb allerdings das Geheimnis des Personalamts. Es kam schließlich, wie es wohl kommen musste: In einem wohnrechtlichen Verfahren beschwerte sich ein Mieter und warf der Schlichtungsstelle Befangenheit vor.

Vorfall hat vorerst kaum Konsequenzen

Der betreffende Mitarbeiter zog sich daraufhin aus dem Verfahren zurück, der Fall landete vor Gericht. Dort trat der Magistratsmitarbeiter dann jedoch plötzlich als Vertreter des Wohnungseigentümervereins auf.

Konsequenzen hat der Vorfall vorerst nicht: In einer Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof heißt es vom Magistrat lediglich, man wolle den Nebenjob des Schlichtungsstellen-Mitarbeiters noch einmal prüfen. Ansonsten bleibt alles beim alten. Weitere Kommentare wollte die Stadtverwaltung auf ORF-Anfrage dazu nicht abgeben.