Illustration zum Thema Glücksspiel: Ein Mann spielt an einen Glücksspiel-Automaten (gestellte Szene).
APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

Glücksspiel „toleriert“: Vermieterin verurteilt

Eine Hausbesitzerin in der Stadt Salzburg ist zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil sie in einem Geschäftslokal in diesem Haus Glücksspiel-Automaten toleriert hatte. In erster Instanz waren es 30.000 Euro Strafe, in der Berufung ist es noch mehr geworden.

Das meldet das Landesverwaltungsgericht. Alles in allem muss die Hausbesitzerin 39.000 Euro Strafe und Verfahrenskosten zahlen. Dreimal hatte die Finanzpolizei in diesem an Dritte vermieteten Lokal illegale Spielautomaten entdeckt und beschlagnahmt.

Laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts habe die Frau das Geschäftslokal als Wettlokal vermietet, was prinzipiell nicht verboten ist. Doch habe sie trotz Aufforderungen der Finanzpolizei bei den Mietern des Lokals „keine geeigneten und zumutbaren Veranlassungen zur Vermeidung von illegalem Glücksspiel in ihrem Geschäftslokal getroffen“.

„Illegales Glücksspiel bewusst in Kauf genommen“

Sie habe zwar einen der Mieter aufgefordert, illegales Glücksspiel zu unterlassen. Doch sie habe nie persönlich nachgesehen oder jemanden beauftragt, ob die Automaten auch wirklich entfernt wurden. Somit habe die Hausbesitzerin illegales Glücksspiel bewusst in Kauf genommen. Es seien schließlich zehn Spielautomaten in den Räumen der Frau gefunden worden und diese sei in Form der Mieteinnahmen unternehmerisch beteiligt.

Gegen ihre erste Geldstrafe in der Höhe von 30.000 Euro hatte die Hausbesitzerin Beschwerde eingebracht mit der Begründung, dieser Betrag sei weit höher als die Mieteinnahmen von diesem Lokal. Doch diese Argumentation hat das Landesverwaltungsgericht eben zurückgewiesen. Nach jüngsten Berechnungen spielen etwa 40 Prozent der Bevölkerung um Geld, sei es in Form von Lotto, Rubbellosen oder Sportwetten. Spielautomaten bilden zwar einen sehr kleinen Anteil, sind jedoch in Salzburg verboten.