Die Bezirkshauptmannschaft am Stadtplatz Zell am See im Winter, im Hintergrund der Kirchturm von Zell
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Gericht

Staatsanwalt ermittelt gegen Bezirkshauptmann

Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt nun gegen den Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Hintergrund ist die Kritik des Landesrechnungshofs an Zuständen in der Bezirksverwaltungsbehörde von Zell am See.

Die Prüfer hatten vernichtende Kritik an der Arbeit der Grundverkehrskommission Pinzgau geübt. Deren Vorsitzender war Gratz, ehe er vor einigen Monaten von diesem Amt zurücktrat. Konkret wurde vom Landesrechnungshof festgestellt ist, dass Grünland im Pinzgau auch an Personen verkauft wurde, die gar keine Landwirte sind.

Sozialdemokraten brachten Stein ins Rollen

Der Fall ist auch politisch heikel. Ins Rollen gebracht hat die Causa nämlich die Salzburger SPÖ mit ihrem Prüfantrag an den Landesrechnungshof. Die Sozialdemokraten haben den Fall auch an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet.

Weil diese aber keinen Anfangsverdacht feststellen konnte, landete das Thema schließlich über die Oberstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Linz. Die Salzburger Anklagebehörde wurde laut Insidern der Justiz bewusst nicht eingeschaltet, weil der Anschein von Befangenheit bei Ermittlungen vermieden werden soll.

„Prinzip der Rechtsstaatlichkeit missachtet“

Konkret ermittelt wird neben dem Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz noch gegen weitere namentlich nicht bekannte Personen – wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. In dem vernichtenden Prüfbericht des Landesrechnungshof heißt es, dass die Grundverkehrskommission im Pinzgau bei ihrer Arbeit „weitgehend das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit missachtet“ habe.

Kurz vor der Veröffentlichung des Berichtes im Februar hat Bezirkshauptmann Gratz seine Funktion als Vorsitzender der Kommission zurückgelegt. In der Folge äußerte er heftige öffentliche Kritik am Salzburger Landesrechnungshof und drohte rechtliche Schritte an. Der Bezirkshauptmann betonte, die von ihm geleitete Institution des Salzburger Verwaltungswesens werde von den Kritikern „beleidigt“.

Was tut nun die Landesregierung?

Dienstrechtliche Konsequenzen gegen Gratz wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werde es nun nicht geben. Gratz werde nicht in seiner Funktion als Bezirkshauptmann, sondern als Ex-Vorsitzender der Grundverkehrskommission strafverfolgt, sagt der für Personalfragen, Grundverkehr- und Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP).

Was bisher geschah

Der Landesrechnungshof legte im Februar 2022 den offiziellen Prüfbericht über die Grundverkehrskommissionen im Pinzgau vor. Diese hätten die Rechtsstaatlichkeit „weitgehend missachtet“. Es gebe auch mangelhafte Dokumentationen bei Entscheidungen über Grundkäufe.

Schon der Rohbericht der Prüfer hatte im Vorfeld wochenlang für heftige Debatten gesorgt – mehr dazu in salzburg.ORF.at (24.2.2022).