Schwaiger sieht durch das Urteil keine schwere Schlappe für sein Ressort in der Salzburger Landesregierung. 2018 habe seine Vorgängerin Astrid Rössler (Grüne) versucht, mit dem nun vom Höchstgericht verworfenen Gesetz „einen Boden zu legen“, so der Landesrat: „Das war damals gut überlegt. Es ist aber nicht gelungen."
Ressortchef will keine Enteignungen
Es sei nun nach dem Spruch der Verfassungsrichter nicht so, dass es in Salzburg nun 3.000 illegale Zweitwohnsitze zusätzlich gebe: „Da sind einige dabei, die sind schon vor 1993 Zweitwohnsitze gewesen – also legal. Da sind auch einige dabei, die von den Eltern geerbt wurden in direkter Linie. Und da sind manche dabei, für die gilt eine zehnjährige Ausnahme – weil sie der Ausbildung von Familienmitgliedern dienen. Aber es bleiben nun doch einige übrig, die illegale Zweitwohnsitze sind. Die müssen künftig in Hauptwohnsitze umgewandelt oder zu Leerständen erklärt werden.“
Landesrat verteidigt gekipptes Gesetz
Wie steht der Landesrat zu möglichen Enteignungen von illegalen Liegenschaften? Schwaiger antwortet, das sei immer der Endpunkt eines Strafverfahrens: „Das betrifft Besitzer, die Unrecht tun und das über längere Zeiträume. Vorher lässt man ihnen die Möglichkeit, in entsprechender Weise zu reagieren. Enteignungen wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt überschießend von den Behörden.“
Der ÖVP-Politiker Schwaiger sagt, das betreffende Salzburger Landesgesetz aus der Amtszeit der grünen Amtsvorgängerin Rössler sei in Summe gut: „Da habe ich ein gutes Gesetz geerbt, aber dieser Punkt ist vom Landtag als Gesetzgeber zu reparieren.“ Das Urteil des Höchstgerichtes sei sehr klar, so der Raumordnungslandesrat.
„Etwa 1.500 Wohnsitze nun wieder illegal“
Konkret rechnet der Landesrat damit, dass von den rund 3.000 Zweitwohnsitzbesitzerinnen und -besitzern weniger als die Hälfte nun tatsächlich wieder illegale Zweitwohnsitze haben. Sollten sie diese nicht verkaufen, müssten sie – wie schon beschrieben – jeweils einen Hauptwohnsitz oder Leerstand anmelden. Finanziell wären die Abgaben für einen Hauptwohnsitz deutlich höher als die bisher bezahlte Zweitwohnsitzabgabe. Die vor rund einer Woche im Landtag beschlossene Leerstandsabgabe ist mit maximal 5.000 Euro etwa gleich hoch wie die für Zweitwohnsitze.