Sitzung des Salzburger Landtags
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Politik

Landtags-Ausschuss fixiert Leerstandsabgabe

Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch im zuständigen Ausschuss eine Leerstandsabgabe beschlossen. Damit können Gemeinden für Wohnungen, in denen mindestens die Hälfte eines Jahres kein Wohnsitz gemeldet ist, die Abgabe einheben.

Der Beschluss am Mittwoch erfolgte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen. Die FPÖ sprach sich dagegen aus. Für den freiheitlichen Landesparteisekretär Andreas Schöppl ist die neue Abgabe „zahnlos und motiviert niemanden zur Freigabe leerstehender Wohnungen. Überdies wird mit den Mitteln, die sie einbringt, kein Wohnraum geschaffen.“

Wohnungseigentümer müssen Leerstand selbst anzeigen

Für die Abgabe müssen die Wohnungseigentümer den Leerstand von sich aus bei der Gemeinde anzeigen. Für Wohnungen bis 40 Quadratmeter darf die Abgabe im Jahr höchstens 400 Euro (bei Neubauwohnungen 800 Euro) betragen, danach wird alle 30 Quadratmeter eine Stufe eingezogen, wobei sich mit jedem Schritt die Obergrenze um 300 Euro (bei Neubau jeweils 600 Euro) erhöht.

Das ergibt eben für die oberste Stufe (über 220 Quadratmeter) die Obergrenze von 5.000 Euro für Neubauwohnungen bzw. von 2.500 für ältere Wohnungen. Wohnungen gelten bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neubau.

Neun Ausnahmegründe

Die Liste der Ausnahmen umfasst neun Punkte. So bleiben etwa Vorsorgewohnungen für Kinder (bis 40 Jahre) abgabenfrei, ebenso baufällige Wohnungen oder Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern (mit maximal drei Wohnungen), in denen die Grundeigentümer in einer davon ihren Hauptwohnsitz haben. Weiters sind Wohnungen ausgenommen, die wegen notwendiger Pflege oder Betreuung nicht mehr als Wohnsitz verwendet werden oder Wohnungen, die trotz Bemühungen nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden können.

Die Leerstandsabgabe ist Sache der Gemeinden, die sich bei der Festsetzung der Höhe am Verkehrswert der Liegenschaften orientieren müssen. Das heißt, die Abgabe kann in einer Gemeinde je nach Lage variieren. Die Abgabe wird nicht automatisch von der Gemeinde vorgeschrieben, sondern die Wohnungseigentümer müssen den Leerstand von sich aus der Gemeinde melden, die dann die Abgabe nach den Wochen des Leerstandes berechnet.

Auch Zweitwohnsitzabgabe ab Jänner 2023

Mit demselben Gesetz wird am Mittwoch auch eine Zweitwohnsitzabgabe beschlossen, für die genau dieselben Stufen und Obergrenzen gelten wie bei der Leerstandsabgabe für ältere Wohnungen – also mit der Obergrenze von 2.500 Euro pro Jahr für Wohnungen über 220 Quadratmeter. Nach dem Landtags-Ausschuss muss noch das Plenum des Landesparlaments zustimmen, was aber als Formsache gilt. Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.