Angeklagter bei Geschworenenprozess im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Salzburg
ORF/Hackenbuchner
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Gericht

Elf Jahre Haft für 41-jährigen Messerstecher: Mordversuch

Am Landesgericht ist Freitag ein Türke wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu elf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 41-jährige Imbissstandbesitzer soll im Vorjahr in Bürmoos (Flachgau) einem anderen Türken im Streit ein Messer in die Brust gerammt haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor der Messerattacke soll der Verdächtige auf einem Parkplatz den Cousin des 20-jährigen Opfers mit einem Holzschwert verprügelt, mit Pfefferspray besprüht und versucht haben, ihm mit den Daumen die Augen einzudrücken. Zwischen dem Angeklagten und dem Familienclan der Opfer gibt es offenbar schon länger Unstimmigkeiten.

Staatsanwaltschaft: „Hätte tödlich enden können“

Bei dem Angriff erlitt der 20-Jährige einen zwei bis drei Zentimeter langen Stich in der Gegend des Herzens. „Er hatte Glück. Wenn die Wunde tiefer oder die Stichführung anders gewesen wäre, hätte die Verletzung tödlich enden können“, sagte die Staatsanwältin. Es müsse sich auch um einen recht erheblichen Stich gehandelt haben, da das Opfer beim Angriff T-Shirt, Hemd, Pullover und Daunenjacke trug und gleichzeitig zurückwich. Die Klingenlänge des Messers betrug zehn Zentimeter.

Beim zweiten Vorfall wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen Kontrahenten mit Pfefferspray attackiert und ihn mit einem 64 Zentimeter langen Holzschwert an Kopf und Oberkörper verprügelt zu haben. Dann soll er versucht haben, die Augen seines Gegners nach innen zu drücken. Das Opfer erlitt zahlreiche Abschürfungen und Prellungen und eine Bindehautentzündung. Für beide Angriffe gibt es laut Staatsanwältin mehrere Zeugen.

Angeklagter: „Habe mich nur gewehrt“

Der Angeklagte schilderte die Vorfälle ganz anders: Unstimmigkeiten zwischen ihm und einer anderen türkischen Familie gebe es schon länger, sagte er vor Gericht. Es sei schon früher zu einem Prozess wegen Körperverletzung gekommen – bei dem er das Opfer gewesen sei, so der 41-Jährige. Auch bei den jetzt angeklagten Vorfällen habe er sich nur gewehrt. Sein Kontrahent habe ihn ohne Grund an einer Kreuzung übel beschimpft – auf einem Parkplatz in der Nähe sei die Situation dann eskaliert, so der Angeklagte bei seiner Aussage. Er habe, um sich zu verteidigen, das Holzschwert seiner kleinen Tochter aus dem Auto mitgenommen und aus Notwehr damit zugeschlagen. Zusätzlich habe er den anderen mit Pfefferspray besprüht. Seinem Kontrahenten absichtlich mit den Daumen in die Augen gedrückt, wie es in der Anklage heißt, habe er nicht.

Auch der Vorfall rund um den versuchten Mord sei ganz anders abgelaufen als von der Staatsanwaltschaft geschildert, sagte der 41-Jährige. Mitglieder der verfeindeten Familie hätten ihm in seinem Wohnhaus aufgelauert und ihn krankenhausreif geprügelt, nachdem sie zuvor Fenster und Tür seines Imbissstandes eingeschlagen haben sollen. Ein Messer sei – auch wenn Zeugen anderes berichten – überhaupt nicht im Spiel gewesen. Der 20-Jährige habe sich die etwa drei Zentimeter lange Wunde unterhalb des Herzes selbst zugefügt, sagte der Angeklagte.

Angeblich blutüberströmtes T-Shirt verbrannt

Auch das Verhalten des 20-Jährigen sei nach der Tat nicht so gewesen, wie man es erwarten würde, sagte der Verteidiger des 41-Jährigen: „Er fuhr zunächst nicht ins Krankenhaus, sondern zu einem Onkel. Ein angeblich blutüberströmtes T-Shirt wurde in einem Ofen verbrannt, die andere Kleidung gewaschen.“ Die Messervariante sei erst zwei Tage später von einer Zeugin ins Spiel gebracht worden. „Als die Polizei das erste Mal gekommen ist, hat sie davon noch nicht berichtet.“