Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Paketzusteller wegen Vergewaltigung vor Gericht

In Salzburg hat sich am Montag ein 41-jähriger Paketzusteller vor Gericht verantworten müssen. Der Mann soll am 8. Jänner 2021 in der Landeshauptstadt während der Lieferung einer Postsendung eine 31-jährige Frau in deren Wohnung vergewaltigt haben. Der Prozess wurde am Montag zur Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens vertagt.

Am 25. Jänner soll er dann ein zweites Mal versucht haben, sich an seinem Opfer zu vergehen. Der Angeklagte – ein bisher unbescholtener Afghane – bestritt im Prozess die Vorwürfe. Warum ihn die Frau belaste, sei für ihn ein Rätsel.

Laut einem Gutachten erlitt die Frau durch die Vergewaltigung eine posttraumatische Belastungsstörung. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten zwischen fünf und 15 Jahre Haft. Der Prozess wurde am Montag zur Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens vertagt.

Kameraufnahmen als Beweismittel

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Salzburg lebenden Paketauslieferer vor, der Frau nach einer Zustellung in die Wohnung gefolgt zu sein. Dort habe er sie hinten gepackt, zu Boden geworfen und vergewaltigt. Das Opfer erstatte zunächst keine Anzeige, installierte am 10. Jänner aber eine als Türglocke getarnte Kamera an ihrer Eingangstüre. Später von der Polizei sichergestellte Aufnahmen dokumentieren dabei in den folgenden Wochen mehrere Paket-Lieferungen des Angeklagten.

Angeklagter gibt an, Frau nur angesprochen zu haben

Auf den Videos vom Tag der versuchten Vergewaltigung, dem 25. Jänner, ist zu erkennen, dass der Mann fünf bis sechs Minuten in der Türe oder in der Wohnung seines Opfers geblieben sein dürfte. Auf Nachfrage der Richterin sagte er, dass er die Frau damals angesprochen habe, weil sie immer sehr traurig gewesen sei und er Verletzungen an ihr bemerkt hätte – „als ob sie sich mit dem Rasiermesser an den Händen verletzt hat“.Er habe sie darum gefragt, warum sie verletzt sei und dabei für einige Sekunden am Handgelenk berührt. „Sie sagte damals nur: Alles gut. Vier Tage später hat mich die Polizei angerufen und mich mit dem Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert.“

„War nie in der Wohnung der Frau“

Die Frau habe für ihn keinen Reiz gehabt, betonte der Vater einer Tochter, die derzeit mit ihrer Mutter in Deutschland lebt, im Zuge der Familienzusammenführung aber nach Österreich kommen soll. „Ich habe Respekt vor den Menschen und vor dem Gesetz.“ Er sei nie in die Wohnung der Frau gegangen, sondern maximal in der Türe gestanden, um ihre Hunde zu streicheln. Wie sein Verteidiger sagte, gebe es außer den Aussagen des Opfers keine Beweise. Zudem hätte sein Mandant, der oft 14 Stunden am Tag arbeitete und täglich 150 bis 200 Sendungen zustellte, gar keine Zeit gehabt. Allerdings ist am Tag der behaupteten Vergewaltigung keine weitere Zustellung durch den 41-Jährigen mehr dokumentiert.