Eine 28-Jährige in Oberalm (Tennengau) mit 0,8 Promille, ein 49 Jahre alter Flachgauer in Sankt Georgen bei Oberndorf (Flachgau) mit 2,1 Promille – zwei Fälle aus den letzten Tagen in Salzburg. Alkohol und E-Scooter seien eine gefährliche und auch kostspielige Kombination, sagt Hans Wolfgruber von der Salzburger Polizei: „Es ist nicht ratsam, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen.“
Geldstrafe bis 5.900 Euro
Es gelte eine Obergrenze wie beim Radfahren, betont Philip Wulz von der Verkehrspolizei: „Immer mehr E-Scooter-Fahrer sind unterwegs und bei Unfällen beteiligt. Ein solcher Roller ist gleich zu behandeln wie ein Fahrrad laut Gesetz. Ab 0,8 Promille gelten die Strafbedingungen wie für Pkw-Lenker. Die Strafen steigen von 800 Euro bis 5.900 Euro im Wiederholungsfall.“
Mehr Kontrollen von Rollerfahrern
In krassen Fällen droh Verkehrssündern sogar der Entzug des Pkw-Führerscheins, so Wulz: „Der Amtsarzt schaut sich dann die Verkehrszuverlässigkeit an.“
Bei Unfällen können auch Versicherungen aus Verträgen aussteigen oder Zahlungen zurückfordern. Die Polizei will im Sommer nun auch die Fahrer von E-Scootern nun verstärkt kontrollieren.