Campingplatz von oben in Nenzing
ORF Vorarlberg
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Politik

Campingplätze: Neues Gesetz gegen Zweitwohnsitze

Campingplätze in bester Lage, die aufgeteilt und verkauft wurden – genau das ist auf einem Platz in Zell am Wallersee (Flachgau) passiert. Weil dadurch die Gefahr vor Zweitwohnsitzen im Grünland besteht, legt die Landesregierung diese Woche ein neues Campingplatz-Gesetz im Landtagsausschuss vor.

Was in Zell am Wallersee vorgefallen ist, dürfe sich nicht auf anderen Campingplätzen fortsetzen, sagen Salzburger Politikerinnen und Politiker. Mit dem neuen Campingplatz-Gesetz werde jedoch weiteren Zweitwohnsitzen Tür und Tor geöffnet, kritisiert die Naturschutzsprecherin der SPÖ im Landtag, Karin Dollinger. In Zell am Wallersee in der Stadtgemeinde Seekirchen wurden Flächen parifiziert und dann verkauft, an 60 Eigentümer und Eigentümerinnen.

Zweitwohnsitze durch neues Gesetz nicht mehr möglich?

Im neuen Gesetz dürfen Stellflächen nicht mehr im Eigentum erworben werden, allerdings ist es möglich, dass jene, die bereits Eigentümer sind, bis zu fünf Flächen erwerben und besitzen dürfen. Sie dürfen ihre Parzellen auch verkaufen. Zweitwohnsitze durch die Hintertür würden im neuen Gesetz verhindert, sagt dazu der ÖVP-Klubobmann im Landtag, Wolfgang Mayer.

Die SPÖ kritisiert, dass für Mobilheime eine Fläche von bis zu 60 Quadratmetern erlaubt ist und dass Mobilheime auf bis zu einem Drittel der Campingplatzfläche erlaubt sind. Das neue Campingplatz-Gesetz liegt am kommenden Mittwoch im Landtagsausschuss vor und soll danach im Plenum beschlossen werden.