Die geständige 38-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, davon drei Monate unbedingt. Die Frau verbüßte den unbedingten Haftanteil bereits in der Untersuchungshaft, wie der stellvertretende Gerichtssprecher Andreas Wiesauer auf APA-Anfrage mitteilte. Deshalb wurde sie am Mittwoch enthaftet.
Schönheitsbehandlungen verkauft, aber nicht durchgeführt
Die 38-Jährige kassierte für Laserbehandlungen Geld im Voraus, führte diese entweder nicht oder nur teilweise durch. Zudem verkaufte sie Haushaltsgeräte im Internet, die gar nicht existierten. Opfer der im Vorjahr angebotenen Schönheitsbehandlungen waren vor allem Frauen. Die Anzahlungen dafür und das Geld für die Haushaltsgeräte investierte die in der Stadt Salzburg wohnende, arbeitslose Österreicherin sogleich in Online-Glücksspiele. Sie war bereits im Jänner wegen Betrugs verurteilt worden.
Die Richterin erteilte am Mittwoch der Betrügerin die Weisung, dass sie sich einer ambulanten oder stationären Spielsucht-Therapie unterziehen muss.