Snus Oraltabak
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Politik

Strenge Regeln für Nikotinbeutel „Snus“ gefordert

Salzburgs Grüne fordern strenge Regeln für ein Nikotinprodukt, das bei jungen Menschen als Aufputschmittel immer beliebter wird. „Snus“, das sind kleine Nikotinbeutel, die man unter die Oberlippe schiebt.

In Österreich enthalten sie künstliches Nikotin, aber keinen Tabak. Deswegen fallen Snus weder ins bundesweite Tabakgesetz, noch ins Salzburger Jugendschutzgesetz. Das will die Politik auf Landes- und Bundesebene ändern. Das Gesundheitsministerium hat bestätigt, dass das Tabakgesetz noch heuer novelliert werden soll.

Wenn sich das Bundesgesetz ändert, gelten die neuen Regeln für die Nikotinbeutel dann automatisch auch für das Salzburger Jugendschutzgesetz. Falls die Regierung aber länger braucht als angekündigt, will Simon-Heilig-Hofbauer (Grüne) nicht mehr warten: „Wir warten bis zum Sommer, ob die Novelle in Begutachtung geht. Wenn das nicht passiert, werden wir auf Landesebene legistisch tätig werden“.

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Automaten mit Tabakbeuteln finden sich vor vielen Trafiken

Hofbauer: „Verkauf an Minderjährige möglich“

Zurzeit fallen die Nikotinbeutel laut dem Grünen Landesgeschäftsführer noch in eine Gesetzeslücke, deswegen dürfen die Produzenten und Trafikanten dafür Werbung machen und sie theoretisch auch an Minderjährige verkaufen: „Wenn solche Nikotinprodukte verkauft werden, ist das nicht strafbar. Ob da ausreichend auf den Jugendschutz geschaut wird, ist fraglich“.

Darauf angesprochen betont der Salzburger Vertreter der Tabaktrafikanten, Hannes Auer, dass die Nikotinpäckchen nur an volljährige Kunden verkauft werden.