Ein Apotheker schaltet das weiße PCR-Testgerät ein.
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Gesundheit

Diskussion um Kosten für Test-Aus an Schulen

Die Verträge des Bildungsministeriums mit der Salzburger Arbeitsgemeinschaft molekulare Diagnostik zu den Schul-PCR-Tests sorgt bei der Opposition in Wien für Aufregung. Laut dem Wiener Magazin „Falter“ ist der Vertrag mit den Salzburger Testanbietern zum Ende der Schultests nicht gekündigt worden.

Demnach drohe eine Strafzahlung in der Höhe von elf Millionen Euro. SPÖ, FPÖ und NEOS verlangen Aufklärung von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) . Solche Schadenersatzforderungen seien weder angekündigt noch tatsächlich erhoben worden, sagt ARGE-Geschäftsführerin Claudia Prantner-Lahr auf ORF-Salzburg-Anfrage. Mit dem zuständigen Bildungsministerium bestehe ein gutes Gesprächsklima.

Zur ARGE moleulare Diagnostik gehört das Tauernklinikum Zell am See (Pinzgau).

Mit Anfang Juni hat das Bildungsministerium die PCR-Tests an den Schulen eingestellt. Angekündigt wurde diese Maßnahme erst in der Woche davor – derzeit laufen offenbar zwischen Ministerium und dem Testanbieter in acht Bundesländern Gespräche über die Kostenübernahme.

Falter: „Polaschek hat Kündigung vergessen“

Laut der Wochenzeitung „Falter“ hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vergessen, den bis Ende des Schuljahrs laufenden Vertrag mit dem Testanbieter zu kündigen, wodurch eine Strafzahlung von elf Mio. Euro im Raum stehe. Im Ministerium betonte man nur die Vertragskonformität des Vorgehens. Zu Details wollte man sich nicht äußern, auch der Testanbieter sagte dazu nichts.

Im Hintergrund dürften derzeit Verhandlungen laufen. Zu genauen Zahlen wollte man nichts sagen, auch von einem „Vergessen“ der Kündigung wollte man nicht sprechen. Von der Regierung wurden die allgemeinen Lockerungsschritte (z.B. Einschränkung der Maskenpflicht) am 24. Mai für den 1. Juni verkündet – das Bildungsministerium wählte für die Bekanntgabe des Test-Aus die gleichen Tage und dürfte den Testanbieter parallel bzw. knapp davor informiert haben.

Feinheiten im Vertrag

Offenbar sieht der Vertrag die Möglichkeit einer (kurzfristigen) Aussetzung bzw. (mit einer längeren Frist verbundenen) Kündigung vor. Wenn man aber aussetze, sei klar, dass der Besteller nicht einfach die Zahlung einstellen könne – umgekehrt müsse er aber auch nicht die volle Summe bezahlen.

Bietergemeinschaft hat Tests nicht vereinbarungsgemäß abgewickelt

Dazu kommt noch, dass die Bietergemeinschaft am Anfang des Jahres die Tests nicht vereinbarungsgemäß abwickelte. Zunächst gab es Datenbankprobleme, wodurch Testergebnisse nicht zugeordnet werden konnten. Später wurden einige Wochen lang statt wie vereinbart zweier Tests wöchentlich nur einer durchgeführt. Das Ministerium behielt sich deshalb vertragliche Ansprüche vor – und genau diese dürften jetzt bei der Vertragsabwicklung ins Treffen geführt werden.