Gericht

Drogenfahnder zu Geldstrafe verurteilt

In einem fortgesetzten Prozess ist Mittwoch ein Polizist beim Landesgericht wegen „falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt“ zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 13.788 Euro – davon 5.515 Euro unbedingt – verurteilt worden. Es geht um Vorgänge bei Ermittlungen im professionellen Drogenhandel.

Vom Vorwurf der „falschen Beweisaussage“ erhielt er einen Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bezirksinspektor soll im Februar 2019 in einer Drogencausa in seinem Anlassbericht ein Beweismittel verschwiegen haben.

Was bisher geschah

Damals ging es um den Verdacht, dass eine türkische Tätergruppe mehr als 400 Kilogramm Heroin umsetzen und 100 Kilo Heroin nach Salzburg schmuggeln wollte, um es in Diskotheken zu verkaufen. Laut Anklage soll der beschuldigte Polizeibeamte aus Salzburg in der Anzeige gegen eine verdächtige Person seine Ermittlungsschritte nicht vollständig dokumentiert haben. Er soll sich auf ein offizielles Schreiben bosnischer Behörden berufen haben, das Treffen mit der Vertrauensperson verschleiert und den Mann nicht genannt haben, der ihm Informationen gegeben haben soll.

„Informationsfluss nicht richtig dargestellt“

Der Angeklagte habe sich die Hinweise der Vertrauensperson in die bosnische Sprache übersetzen lassen und die Übersetzung an einen ihm bekannten Polizisten nach Bosnien gemailt. Die Hinweise seien dann in einem amtlichen Mail von Bosnien an die österreichischen Behörden weitergeleitet worden. In dem Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft habe sich der Salzburger auf das E-Mail der Polizei in Bosnien berufen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Der Informationsfluss sei in dem Anlassbericht nicht richtig dargestellt worden.

Salzburger Polizist beteuert Unschuld

Der Bezirksinspektor sagte im August 2019 in Wiener Neustadt in einem Strafverfahren gegen Drogenverdächtige als Zeuge aus. Auf die Frage, wie der Polizist auf den Erstangeklagten, einen türkischen Staatsbürger, gekommen sei, habe sich der Beamte auf das offizielle Schreiben aus Bosnien berufen, sagte der Staatsanwalt: „Er hat die tatsächliche Verdachtslage nicht offen gelegt.“

Der Salzburger beteuerte seine Unschuld. Er entgegnete, dass ihn bosnische Kollegen im Jahr 2018 kontaktiert und diese mit ihm vereinbart hätten, sie würden einen bosnischen Informanten schicken. Er solle dokumentieren, was dieser gesagt habe. Wenn die Informationen überprüft worden seien und passen, würden diese offiziell nach Österreich geschickt, „damit wir einen Ermittlungsansatz haben“, erklärte der Beschuldigte.

Er habe der Staatsanwaltschaft dann auch den ganzen Sachverhalt geschildert und auch den Namen des Informanten genannt, sagte der Polizist. „Er wollte nichts verschleiern“, betonte sein Verteidiger: „Die Erstinformation ist nicht durch die Vertrauensperson, sondern durch die bosnische Polizei gekommen. Diese hat mitgeteilt, wer die Vertrauensperson ist.“ Zudem dürften laut einem Erlass für verdeckte Ermittler Vertrauenspersonen in Verhandlungen und öffentlichen Unterlagen nicht genannt werden: „Auch ausländische Vertrauenspersonen sind entsprechend zu schützen.“

Keine Erklärungen beider Seiten

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung eine Erklärung dazu abgegeben haben.