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Wirtschaft

Geldwäsche: Verdachtsfälle verdoppelt

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der Geldwäscheverdachtsfälle bundesweit auf beinahe 5.000 pro Jahr verdoppelt. Das wurde bei der Fachtagung zur Bekämpfung der Geldwäsche in Salzburg veröffentlicht.

Hintergrund sei, dass nun auch „Exchanger“, also digitale Geldwechsler von Kryptowährungen, Verdachtsfälle melden müssen. Für 2022 erwartet das Bundeskriminalamt sogar noch bis zu 8.000 Geldwäscheverdachtsfälle.

Vor allem Geldinstitute melden sich bei der Meldestelle für Geldwäsche, wenn sie bei Transaktionen Verdacht schöpfen. 4.660 mal war das im vergangenen Jahr der Fall. Dazu verpflichtet sind auch Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte. Aus allen drei Berufsgruppen kamen gerade einmal 54 Meldungen – gut 250 von den digitalen Geldwechslern.

„Jedem Verdachtsfall wird natürlich nachgegangen“

Nachgegangen werde jedem Verdachtsfall, sagte Manuel Scherscher, stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamts: „Wir schauen uns natürlich jede einzelne dieser Verdachtsmeldungen ganz genau an und filtern akute Fälle heraus, die wir sofort nachverfolgen müssen. Das sind rund die Hälfte davon, also rund 2.500. Und diese Fälle werden natürlich auch der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht und angezeigt.“

Bei einer Verurteilung wird das Geld beschlagnahmt und fließt in die Staatskasse. Bei der Tagung werden auch neue Vorschläge der EU-Kommission zur Eindämmung der Geldwäsche thematisiert. Aus der Wirtschaft gab es dazu bereits kritische Anmerkungen. So manche angedachte Regelung sei überbordend, hieß es aus der Wirtschaftskammer – etwa, Barzahlungen über 10.000 Euro generell zu verbieten.