In Goldegg (Pongau) geht der lange Streit um das Haus eines Deutschen weiter. Der bekannte Salzburger Bergsteiger Thomas Bubendorfer kritisiert seit Jahren, das Haus vor seinem sei um mehr als drei Meter zu hoch – auf Kosten seiner Aussicht. Am Mittwoch befasst sich die Gemeinde damit wieder.
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Jahrelanger Streit um Höhe eines Hauses

In Goldegg (Pongau) geht der lange Streit um das Haus eines Deutschen weiter. Der bekannte Salzburger Bergsteiger Thomas Bubendorfer kritisiert seit Jahren, das Haus vor seinem sei um mehr als drei Meter zu hoch – auf Kosten seiner Aussicht. Am Mittwoch befasst sich die Gemeinde damit wieder.

Schon 2009 hatte Bubendorfer die Gemeinde Goldegg darauf hingewiesen, dass der Bau vor seinem Haus zu hoch sei. Erlaubt seien etwa 8,50 Meter. Tatsächlich sei das Haus eines deutschen Bauherrn rund elf Meter hoch, argumentiert Bubendorfer. Zu einem Rückbau sei es nie gekommen, sagt der Bergsteiger. Mittlerweile hat der Fall Gerichte und Anwälte beschäftigt.

Höchstgericht weist Fall an Gemeinde zurück

Die Gemeinde selbst habe in einem Bescheid schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass das Projekt in dieser Form nicht bewilligungsfähig sei, sagt Bubendorfer. Am kommenden Mittwoch findet wieder eine behördliche Verhandlung in der Causa statt.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof habe den Fall zurück an die Baurechtsbehörde erster Instanz verwiesen – also an die Gemeinde, sagt der Goldegger Bürgermeister Hannes Rainer (ÖVP). Damit wird das Prüfverfahren neu gestartet. Entscheidend wird sein, wie die drei Geschoße bewertet werden. Und ob rechtswidrig gebaut wurde oder nicht.

Jahrelanger Streit um Höhe eines Hauses

In Goldegg (Pongau) geht der lange Streit um das Haus eines Deutschen weiter. Der bekannte Salzburger Bergsteiger Thomas Bubendorfer kritisiert seit Jahren, das Haus vor seinem sei um mehr als drei Meter zu hoch – auf Kosten seiner Aussicht. Am Mittwoch befasst sich die Gemeinde damit wieder.