Eine große Photovoltaikanlage unter blauem Himmel.
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Politik

Umweltanwälte sehen EU-Energiepläne kritisch

Die Umweltanwaltschaften der neun Bundesländer fürchten um die biologische Vielfalt. Diskussionen um Klimaschutz und Trends der Energieversorgung würden Sorge bereiten, hieß es Freitag bei einer gemeinsamen Tagung in Strobl (Flachgau). Der massive Ausbau mit Windturbinen und Photovoltaik wird kritisch gesehen.

Besonders die Empfehlungen der EU-Kommission zum Plan „REPowerEU“, der die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland schnell verringern soll, sei ein Grund zur Sorge: „REPowerEU beinhaltet eine faktische Aushebelung von zwingenden Natur- und Artenschutz-Bestimmungen“, kritisierten die neun Landesumweltanwälte in Österreich: „Wir stehen hinter den ambitionierten Zielen des Klimaschutzes auf europäischer Ebene, fordern jedoch das längst überfällige Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetz in Österreich ein.“

Kritische Töne zur Windkraft

Ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien – zum Beispiel über neue Windturbinen – dürfe nur naturverträglich und unter Einhaltung der bereits bestehenden EU-Richtlinien zum Artenschutz erfolgen. „Die Artenvielfalt steht heute schon unter enormen Druck. Es wäre fatal, in Verfahren jetzt noch rechtliche Bestimmungen auszuhebeln“, sagt Gishild Schaufler, die Landesumweltanwältin von Salzburg.

Photovoltaik als neue Naturzerstörung?

In Österreich würden vor allem die Intensivierung in der Landnutzung und die Bodenversiegelung den Verlust von Biodiversität beschleunigen, heißt es. Die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen auf freien Flächen würde den Druck auf natürliche Lebensräume, Agrarflächen und unverbaute Landschaften zusätzlich erhöhen.

„Dabei sollte man zuerst versiegelte Flächen für die Produktion alternativer Energie heranziehen“, sagt Schaufler. Dieses Ziel werde aber verfehlt. Auch in der Diskussion um Windkraft dürfen Anliegen des Arten- und Landschaftsschutzes nicht übergangen werden.

Nicht zuletzt zeigten sich die Landesumweltanwälte überzeugt, dass vor dem Verbrauch der letzten Landschafts- und Naturressourcen die Reduktion des Energiebedarfs stehen müsse.