In zwei Wochen muss die Untersuchungshaft erneut überprüft werden. Als sehr wahrscheinlich gilt aber, dass der Verdächtige bis zu Anklageerhebung und Prozessbeginn in Haft bleiben muss.
Sein Verteidiger spricht wie berichtet nicht von Mord, sondern von Totschlag, weil der Verdächtige vom Opfer provoziert worden sei. Das wäre auch ein weit geringeres Strafmaß als Mord, wo bis zu lebenslanger Haft droht.
Betretungsverbot endete einen Tag vor Bluttat
Am 16. April war gegen den 41-jährigen Piesendorfer das Betretungsverbot verhängt worden – nach Anzeigen der Frau wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohungen und wegen Stalkings. Das Betretungsverbot wurde auf Antrag der 30-Jährigen auch Ende April mittels einer einstweiligen Verfügung verlängert. Doch am vergangenen Donnerstag habe die 30-Jährige die einstweilige Verfügung zurückgezogen. Damit sei das Kontaktverbot aufgehoben, sagte Polizeisprecher Hans Wolfgruber am Montag.
Am Tag darauf wurde die 30-Jährige von ihrem Ex-Mann erstochen. Die beiden hatten sich offenbar zur Klärung der Trennungsmodalitäten getroffen, primär ging es dabei wohl um die Pachtverträge mehrerer gemeinsam geführter Gastronomiebetriebe.