Abgesperrter Gasthof in Piesendorf
APA/EXPA/JFK
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Chronik

Erstochene 30-Jährige: U-Haft für Ex-Mann beantragt

Für jenen 41-jährigen Mann, der am Freitag seine Ex-Frau in Piesendorf (Pinzgau) erstochen haben soll, ist Montagvormittag die Untersuchungshaft beantragt worden – wegen Mordverdachts. Ein Betretungsverbot habe zum Tatzeitpunkt doch nicht mehr bestanden, hieß es dagegen von der Polizei.

Am 16. April war gegen den 41-jährigen Piesendorfer das Betretungsverbot verhängt worden – nach Anzeigen der Frau wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohungen und wegen Stalkings. Das Opfer hatte laut Staatsanwaltschaft Salzburg angegeben, dass sie am 27. Februar von ihrem Ex-Mann derart gestoßen worden sei, dass sie auf einer Eisplatte ausgerutscht und gestürzt sei. Sie habe sich dabei eine Hüftverletzung zugezogen. Weiters habe er sie am 31. Oktober 2021 und zu anderen, unbekannten Zeiten beschimpft und bedroht und sie von Jänner bis April 2022 im Zuge der Trennung auch beharrlich verfolgt.

Opfer ließ am Donnerstag Kontaktverbot aufheben

Das Betretungsverbot wurde auf Antrag der 30-Jährigen auch Ende April mittels einer einstweiligen Verfügung verlängert. Doch am vergangenen Donnerstag habe die 30-Jährige die einstweilige Verfügung zurückgezogen. Damit sei das Kontaktverbot aufgehoben, sagte Polizeisprecher Hans Wolfgruber am Montag.

Am Tag darauf wurde die 30-Jährige von ihrem Ex-Mann erstochen. Die beiden hatten sich offenbar zur Klärung der Trennungsmodalitäten getroffen, primär ging es dabei wohl um die Pachtverträge mehrerer gemeinsam geführter Gastronomiebetriebe. „Es ging um betriebliche Buchhaltungsangelegenheiten“, sagte Strafverteidiger Franz Essl am Montag der APA. Die beiden seien in Streit geraten, „dann eskalierte die Situation“. Sein Mandant habe im Affekt gehandelt, so der Anwalt.

Ob das Treffen am Freitag in dem Gasthaus in Piesendorf, in dem der Beschuldigte laut seinem Anwalt zuletzt wohnte, tatsächlich einvernehmlich war, sei noch Gegenstand von Ermittlungen, sagte Elena Haslinger, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Haftprüfung Dienstagvormittag

Die Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft fällt Dienstagvormittag. Der 41-jährige Tatverdächtige sitzt derzeit in der Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein (Tennengau).