Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

NS-Parolen bei Silvesterfeier: Prozess

Sieben Teilnehmer einer Silvesterfeier in Wals-Siezenheim (Flachgau) stehen am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Vorfall ist schon Jahre her, aber flog erst jetzt auf.

Laut Anklage hing in dem Partykeller in Wals hing ein Foto von Adolf Hitler an der Wand, mit den Worten „ein Volk, ein Reich, ein Führer.“ Der Veranstalter habe T-Shirts mit NS-Symbolen an die Silvestergäste verteilt, die einschlägige Tätowierungen hatte und laut Staatsanwaltschaft wurden NS-Lieder gesungen.

T-Shirts, NS-Lieder und Fotos

Die Feier fand bereits vor fünf Jahren statt, doch auf der Silvesterparty wurden Fotos gemacht und diese tauchten bei den Ermittlungen nach einem Rechtsextremen-Konzert in der Steiermark wieder auf und führten nun zur Anklage. Die sieben Beschuldigten sind zwischen 37 und 40 Jahre alt, darunter fünf Männer und zwei Frauen. Alle kommen aus Salzburg.

Drei Berufsrichter und acht Geschworene entscheiden

Für solch ein Gerichtsverfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung kommt bekanntlich die größtmögliche Gerichtsbesetzung zusammen, acht Geschworene und drei Berufsrichter, wie auch bei Mord. Die Geschworenen, die unter allen Bürgern per Zufallslos ausgewählt werden, entscheiden über Schuld oder Unschuld, anschließend legen sie gemeinsam mit den Berufsrichtern das Strafmaß fest.