Digitaler Stromzähler
dpa/Patrick Pleul
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Politik

150 Euro „Energiekostenausgleich“ für Hauptwohnsitze

Demnächst gibt es Post von der Bundesregierung: Sie schickt an alle Hauptwohnsitze den Energie-Gutschein – den so genannten Energiekostenausgleich von 150 Euro. Einlösen kann man ihn aber nur, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt.

Die Aktion betrifft in Salzburg ca. 250.000 Hauptwohnsitze. Die Durchführung ist laut Betroffenen kompliziert, denn nicht alle Haushalte sollen bzw. dürfen den Gutschein einlösen.

Schein an alle, Auszahlung an Auserwählte

Der Bund verschickt mit dem Gutschein-Formular auch ein Begleitschreiben. Das Formular füllen Berechtigte dann aus und senden es zurück. Die „Österreichische Buchhaltungsagentur“ überprüft in der Folge die Bewerber und die Gutscheine. Der Stromlieferant zieht dann 150 Euro bei der nächsten Jahresabrechnung ab – falls die Zahlung von der staatlichen Bürokratie abgesegnet wurde.

Einlösen kann den zugeschickten Gutschein aber nur, wer an der Adresse einen Hauptwohnsitz hat, zahlender Kunde bei einem Stromlieferanten ist und nicht zu viel verdient. Dabei gibt es verschiedene Grenzen für Ein- und Mehrpersonenhaushalte, die sich laut dem Finanzministerium aus der Höchstbeitragsgrundlage aus dem Allgemeinden Sozialversicherungsgesetz ableiten.

Für Einpersonenhaushalte sind das 5.670 Euro brutto. Auf das Jahr gerechnet, also mal zwölf und abzüglich von Sozialversicherungsbeiträgen und Werbekosten, sind das Jahreseinkünfte von 55.000 Euro brutto. Für Mehrpersonenhaushalte gilt die doppelte Summe, also 11.340 Euro brutto oder 110.000 Euro im Jahr.

Kritische Stimmen: „Geringe Summe“

Für viele Stromzahler seien die 150 Euro eine verhältnismäßig geringe Hilfe, sagen Kritiker – entsprechend fallen auch viele Stellungnahmen in der Bevölkerung aus.

Laut dem Salzburger Soziallandesrat haben auch Bezieher von Sozialhilfe einen Anspruch auf den „Energiekostenausgleich“. Alle Berechtigten können die Gutscheine bis 31. Oktober 2022 einlösen. Weitere Informationen telefonisch: 050 233 798 – oder über die Website der Bundesregierung