Was in der Kernzone des Nationalparks erlaubt ist und was nicht, das ist strikt geregelt. Die Natur soll geschützt und menschliche Eingriffe sollen so schonend wie möglich gehalten werden. Ob das bei dem Projekt im Gebiet des Scharecks hoch über Sportgastein zutrifft oder nicht, das soll jetzt genauer untersucht und diskutiert werden – juristisch und politisch.
Landesumweltanwaltschaft fordert genaue Prüfung
Es geht um hochalpines Gelände beim Wasigen Kopf (2.350 m), das den Tauerngipfeln Schareck (3.123 m), Schlapperebenspitzen (3.021 m), Sparangerkopf (2.922 m) und den Murauer Köpfen (2.913 m) vorgelagert ist. Hier hat ein Gasteiner Unternehmer und Jagdherr im letzten Jahr eine neue Hütte errichten lassen. Das Gebäude ist deutlich größer als ein altes, das schon länger da oben steht.
Kritik der SPÖ im Landtag
Eine Genehmigung für den Neubau habe es vor der Errichtung nicht gegeben, sagt Karin Dollinger, Naturschutzsprecherin der SPÖ im Salzburger Landtag: „Die Kernzone ist das schützenswerteste Gebiet, das wir im Land Salzburg haben. Wir haben im Nationalparkgesetz festgeschrieben, dass hier alles bewilligungspflichtig ist. Das betrifft Wege, Alm- und Jagdhütten und so genannte Notunterkünfte. Man darf ja nicht einmal Gipfelkreuze ohne Bewilligung aufstellen. Dann wird man solche Hütten auch einer Bewilligung zuführen müssen, bevor sie gebaut werden.“
Der Neubau wurde vor einigen Wochen bei einem privaten Erkundungsflug im Bereich des Skigebiets Sportgastein (Kreuzkogel) durch Zufall entdeckt – auf einer Flugroute, die strikt außerhalb der Außen- und Kernzone des Nationalparks verläuft und mit Präzision auch so geplant wurde. In diesen Zonen herrscht nämlich neben anderen Verboten auch behördliches Flugverbot.
Der Bereich der beiden Jagdhütten lässt sich seitlich gut einsehen, wenn man einige hundert Meter östlich über dem Skigebiet Sportgastein und damit legal daran vorbeifliegt. Die Fotos wurden mit Teleobjektiv aufgenommen. Vom Talboden im Nassfeld sind die Objekte nicht zu sehen.
Schaufler: „Das darf nicht Schule machen“
Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft will die Causa nach eigenen Angaben jetzt genau prüfen lassen. Gishild Schaufler verlangt als Umweltanwältin des Landes, dass die Sach- und Rechtslage geklärt wird – damit solche Fälle nicht Schule machen. Denn ohne behördliche Genehmigung seien solche Hütten illegale Schwarzbauten.
Der Eigentümer der Objekte in Gastein wollte gegenüber dem ORF keine persönliche Stellungnahme für Radio oder TV abgeben. Es handle sich um eine jagdliche Einrichtung, und da sei keine Genehmigung notwendig, argumentiert der Unternehmer.
Laut Einheimischen gibt es in der neueren und größeren Hütte zwei Betten. Das Ensemble steht gleich in der Nähe zweier Bergseen, die im Herbst beim Gamswild der Hohen Tauern besonders beliebt seien.
Landesrätin sieht kein Problem
Naturschutzlandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) hat sich mit dem Bau ihres Gasteiner Parteikollegen im Nationalpark schon beschäftigt: „Es geht hier um einen Jagdsitz und nicht darum, dass hier große Hütten gebaut werden. Es wird auch sehr genau geschaut, ob es Altbestände gibt. Man sollte hier nicht über das Ziel hinausschießen. Klar ist, die Kernzone des Nationalparks ist besonders schützenswert. Das wird auch weiterhin so sein. Aber es ist auch wichtig, dass sie entsprechend betreut wird. Und dazu brauchen die Menschen auch entsprechende Notunterkünfte.“
Nationalpark-Direktor Wolfgang Urban hat angekündigt, mit einem Sachverständigen zu klären, ob es sich hier tatsächlich nur um eine Jagdeinrichtung handelt – und ob bei dem Bau alles rechtmäßig abgelaufen ist.