Die Juristin Christina Holzer-Weiss vom ÖAMTC betont, dass die Behörde weiterhin prüfen müsse, ob die Verkehrssicherheit gegeben ist: „Außerdem werden genaue Voraussetzungen festgeschrieben, bei denen das Fahren von Radlern gegen die Einbahn möglich sein soll. Das betrifft zum Beispiel auch die Fahrbahnbreite.“ Grundsätzlich seien Vereinfachungen in der Straßenverkehrsordnung gut, ergänzt die Fachfrau.
Kritik an neuer Abbbiegemöglichkeit bei Rot
Keine Freude hat die Verkehrsjuristin mit der Ankündigung, dass Radler künftig an bestimmten Kreuzungen bei Rot rechts abbiegen dürfen – wie in vielen Bundesstaaten der USA schon seit Jahrzehnten auch für Autos erlaubt, nach kurzem Stehenbleiben. Holzer-Weiss sieht das dennoch kritisch: „Mehr als die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrern geschehen auf Kreuzungen. Man sollte nicht die Unsicherheit durch komplizierte Regelungen noch steigern.“
Endgültig beurteilen könne sie die Novelle aber auch erst wenn der Gesetzesentwurf vorliegt, so die Expertin.