PROZESS: BENJAMIN KARL WEGEN T…TLICHEN VERKEHRSUNFALL
APA/EXPA/JFK
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Gericht

Tödlicher Pkw-Unfall: Snowboarder Karl verurteilt

Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl ist Freitag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) gestanden. Wegen eines Verkehrsunfalles auf der Felbertauernstraße wurde er zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – nicht rechtskräftig. Der Lenker eines anderen Wagens wurde damals getötet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Karl fahrlässige Tötung vor. Im Juni 2021 war er über die Felbertauernstraße auf dem Weg nach Osttirol unterwegs, wo er wohnt. Laut Staatsanwaltschaft sei er mit seinem stark motorisierten Sponsorwagen bei Regen zu schnell unterwegs gewesen. Das bestätigte am Freitag auch ein Gerichtsgutachter – er berechnete, dass Karl deutlich zu schnell unterwegs war, als er von der hagelbedeckten Straße überrascht wurde.

Mann tot, Frau schwer verletzt

Nach einer Lawinengalerie war die Straße mit einer Hagelschicht bedeckt. Karls Wagen brach aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und in das Auto eines Pinzgauer Ehepaares. Der 70 Jahre alte Lenker wurde getötet, seine Frau schwer verletzt.

Gutachter: „Unfall war vermeidbar“

Das Tempolimit auf der Felbertauernstraße schreibt in dem Abschnitt 80 Stundenkilometer vor. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nicht auf Sicht gefahren zu sein, sich fahrlässig verhalten zu haben. Karl war am Unfalltag im Juni 2021 laut einem Gerichtsgutachten mit 100 bis 110 km/h unterwegs.

Hätte Karl die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten, wäre der Unfall laut Sachverständigen vermeidbar gewesen. Und hätte der Snowboarder den Grundsatz „Fahren auf Sicht“ befolgt, hätte er an dem Tag nur 65 km/h fahren dürfen. Dann wäre die plötzlich mit Hagel bedeckte Fahrbahn laut Gutachter kein Problem gewesen.

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Benjamin Karl: „Es tut mir unglaublich leid“

Es tue ihm sehr leid, sagte Benjamin Karl am Freitag beim Prozess am Bezirksgericht Zell am See. Er übernehme die volle Verantwortung für den Unfall. Sein Verteidiger Oscar Weiß nannte den tödlichen Unfall bisher „unvermeidbar“. Vor der Lawinengalerie habe es noch keinen Hagel auf der Straße gegeben. Nach der Galerie seien die Eiskörner dann vorhanden gewesen – plötzlich und unvorhersehbar.

Nicht rechtskräftig: Urteil streng genug?

Das Urteil von drei Monaten Haft auf Bewährung ist nicht rechtskräftig: Benjamin Karl nahm das Urteil an, die zuständige Bezirksanwältin wollte noch überlegen, ob es streng genug ist. Karl drohten bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.

Nach dem Urteil sagte der Olympiasieger, dass er niemandem eine solche Situation mit einem manövrierunfähigen Auto wünsche. Aus dem Unfall habe er gelernt vorsichtiger zu fahren, pro Jahr legt er 70.000 Kilometer zurück.

Zwei Gerichtsgutachter am Wort

Für die Entscheidung für Schuld- oder Freispruch wurden am Freitag auch zwei Gutachter des Gerichtes beauftragt. Der eine beurteilte Auto, Geschwindigkeit und Fahrverhalten. Der andere beleuchtete die genaue Wetterlage bei dem Unfall. Laut Medienberichten traf sich Benjamin Karl schon vor einiger Zeit mit der Familie der Opfer, dabei soll er um Entschuldigung gebeten und sein tiefes Beileid ausgesprochen haben.