Statt einer Impfung oder Genesung (jeweils plus aktuelles CoV-Testergebnis) muss man nur noch vollständige Impfung oder eine Genesung im letzten halben Jahr oder das Ergebnis eines aktuell gültigen PCR-Tests nachweisen.
Die Beschränkung von einem Besucher pro Patient für eine Stunde bleibt aber bestehen. Bei den Zutrittsregeln für Patienten ändert sich nichts. Hier muss weiter entweder ein Impfnachweis, ein Genesungszertifikat oder ein aktuelles PCR-Testergebnis vorgelegt werden.