Eine Hand mit Gummihandschuh nimmt einen Zahnarztbohrer
Getty Images/Branimir76
Getty Images/Branimir76
Gericht

Frau stalkt Zahnarzt: Bedingte Haft

Eine 28-jährige Angeklagte, die ihrem Zahnarzt täglich bis zu hundert E-Mails geschrieben und bis zu 30 Mal in der Ordination angerufen haben soll, ist Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen beharrlicher Verfolgung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig.

Während der Arzt, der einen privaten Kontakt strikt ablehnte, als Ursache „Liebeswahn“ und eine psychologische Erkrankung vermutet, führt die Frau laut Gericht ihr Verhalten „auf den Glauben und die Spiritualität“ zurück.

Die Probezeit für die Bewährungsstrafe beträgt drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die bisher unbescholtene deutsche Staatsbürgerin ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war.

Verbot der Kontaktaufnahme

Der Richter erteilte der Beschuldigten die Weisung, dass sie jede Kontaktaufnahme mit dem Zahnarzt zu unterlassen habe. Er riet ihr, einen Psychologen oder einen Psychiater zu fragen, wie ihre spirituellen Eingaben zu deuten seien.

„Verfolgen wollte ich ihn auf keinen Fall. Es war eine innere Überzeugung, es ist mir extrem stark am Herzen gelegen“, versuchte die Angeklagte dem Richter zu erklären, warum sie dem 33-jährigen Zahnarzt in Salzburg von Oktober 2021 bis 13. April – da lag der Strafantrag gegen sie bereits vor – so viele E-Mails geschrieben und die Leitung der Ordination mit ihren Anrufen blockiert hatte. „Dass es so häufig zu den E-Mails gekommen ist, ist für mich ein großes Fragezeichen“, sagte die 28-Jährige vor Gericht.

Offenbar „Liebe“?

Die offenbar in dem Mann verliebte Frau fand auch die private E-Mail-Adresse des Mediziners heraus, sodass er den Account sperren und diesen ändern musste. Er konsultierte auch einen IT-Experten: „Es konnte keiner mehr anrufen. Die E-Mails waren sehr persönlich. Das alles war sehr belastend für mich“, schilderte der Zahnarzt. Er erstattete schließlich eine Anzeige gegen die Frau.