Die Urteile sind rechtskräftig. Die gemeinnützige Arbeit der Nebentäterinnen betrifft Senioren-, Kinder- oder Tierbetreuung. Wenn sie sich dort bewähren, werden ihre Strafverfahren im außergerichtlichen Tatausgleich eingestellt.
Breite Palette des Angebots
Die Haupttäterin hat zugegeben, eineinhalb Kilo Cannabis, rund 30 Gramm Kokain und fast 200 Gramm Aufputschmittel verkauft zu haben, um die eigene Drogensucht zu finanzieren.
Die beiden Mitläuferinnen haben laut Gericht kein Geld mit Drogenhandel verdient und nur der Haupttäterin „gelegentlichen Gefallen“ getan.