Geschlossenes Fenster Wohnhaus von außen
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Politik

Leerstand: Kritik an Gesetzesentwurf

Im Begutachtungsverfahren hat es zum geplanten Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben-Gesetz Kritik gehagelt. Laut Landesregierung soll das Gesetz im Kampf für leistbares Wohnen helfen. Geht es nach den Kritikern bringt es großen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit.

Grundsätzlich sind sich alle einig, eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe ist zu begrüßen, doch an der Umsetzung scheiden sich die Geister. Das Gesetz werde den eigenen Ansprüchen nicht gerecht, heißt es sinngemäß in den Stellungnahmen von Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ziviltechnikerkammer.

Gemeindeverband: Zu viele Ausnahmen

Geplant ist ja, dass die Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe eine Gemeindeabgabe wird. Die Gemeinden legen also die Höhe der Abgabe fest und heben sie auch ein. Damit verbunden ist allerdings ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Gemeinden und auch eine große Rechtsunsicherheit. Kritisch gesehen werden die zahlreichen Ausnahmen der Abgabe etwa für vererbte und geschenkte Wohnungen oder Wohnungen, die aus baulichen Gründen nicht mehr bewohnbar sind. Diese sollten ersatzlos gestrichen werden, heißt es vom Gemeindeverband.

Weitere Kritik: Abgabe zu niedrig

Auch die Höhe der Abgabe von 1000 Euro für eine Hundert-Quadratmeter-Wohnung müsste laut Gemeindeverband doppelt so hoch angesetzt werden. Die Wirtschaftskammer sieht den Gesetzesvorschlag grundsätzlich kritisch, da er nur Verwaltungsaufwand bedeute und ein Lenkungseffekt hin zu leistbarem Wohnen nicht zu erwarten sei. Zum gleichen Fazit kommt auch die Ziviltechnikerkammer. Sie empfiehlt daher auch, das Gesetz nicht zu erlassen, da es mit Inkrafttreten schon wieder überholt sei.