Im Zweifel für den Angeklagten: Nach diesem Grundsatz entschied die Richterin im Fall des Türken, der seine Ex-Frau mehrmals vergewaltigt und bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung verursacht haben soll – weshalb wie berichtet eine besonders hohe Strafe drohte – Zwei Prozesse wegen mutmaßlicher Vergewaltigungen (salzburg.ORF.at; 13.4.2022)
Wegen Körperverletzung schuldig gesprochen
Doch offensichtlich waren die Vorwürfe nicht zu 100 Prozent belegbar, es stand Aussage gegen Aussage, der 56-Jährige bestritt den Großteil der Anklage vehement. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, sagte er. Möglicherweise spielten auch Rachegedanken der Frau eine Rolle, denn der Beschuldigte hatte eine neue Lebensgefährtin und die Verflossene drohte mehrmals, ihn deswegen zu vernichten. Und trotzdem muss der Türke drei Jahre ins Gefängnis, weil er zumindest wegen Körperverletzung an der Frau schuldig gesprochen worden ist.
Auch im zweiten Prozess Lage nicht eindeutig
Auch im zweiten Vergewaltigungsprozess, bei den einem Österreicher ebenso bis zu 15 Jahre Haft drohen, ist die Lage offensichtlich nicht eindeutig: Die zuständige Richterin musste vertagen, um weitere Zeugen zu befragen.