Die Überprüfung derartiger Immobiliengeschäfte sei oft zu locker oder gar nicht erfolgt, so die Kritik. Das neue Gesetz soll da jetzt Abhilfe schaffen. Es geht um das Motto „Bauernland in Bauernhand“ – was vereinfacht bedeutet, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nur von Landwirten erworben werden dürfen. Der Preis muss außerdem ortsüblich sein. Nicht erlaubt ist die Bildung oder Vergrößerung von Großgrundbesitz oder ein Erwerb als reine Kapitalanlage
Kontrollen mangelhaft- neues Gesetz soll das ändern
In der Praxis sieht es oft anders aus, die Kontrollen hätten nämlich häufig versagt – oder gar nicht stattgefunden, wie der Landesrechnungshof heuer kritisiert hat. Im Ergebnis wären landwirtschaftliche Liegenschaften in die falschen Hände geraten. Der zuständige Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) hat Abhilfe versprochen: ein neues, strengeres Grundverkehrsgesetz soll es richten.
Landesweite Kommission statt Bezirkskommission
Ein Entwurf liegt jetzt vor. Darin ist unter anderem eine weisungsfreie, landesweite Grundverkehrskommission vorgesehen – statt der bisherigen Bezirkskommissionen. Genau das kritisiert die SPÖ. Landesparteichef David Egger spricht von Zentralisierung und mangelnder Transparenz – und auch, dass zum Beispiel die Bezirksbauernkammern in der neuen Kommission nicht mehr vertreten sein werden, stößt bei der SPÖ auf Kritik.
SPÖ bisher mit Kritik alleine
Außerdem sollen durch das neue Gesetz die Kontrollen erleichtert werden. Bei Verstößen soll eine vereinfachte Zwangsversteigerung ermöglicht werden. Unterstützung bekommt der Entwurf außer von der ÖVP auch von NEOS, Grünen UND der FPÖ. Die Sozialdemokraten stehen mit ihrer Kritik damit vorerst alleine da.
Das Begutachtungsverfahren für das neue Gesetz soll in den kommenden Tagen starten, heißt es von Landesrat Schwaiger. Die Vorlage an den Landtag soll noch vor dem Sommer erfolgen.
Das neue Grundverkehrsgesetz geht in Begutachtung
Im Landtag scheint sich eine Mehrheit dafür abzuzeichnen- mit Ausnahme der SPÖ