Der 30-Jährige soll seinen arabischen Nachbarn im Streit bespuckt und NS-Parolen gerufen haben. Im Prozess bestritt der vorbestrafte Mann die Vorfälle, nahm das Urteil aber an.
Nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.