Corona Teststraßen
ORF Salzburg
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Coronavirus

CoV-Teststrategie: Viele Fragen offen

CoV-Teststraßen des Landes Salzburg werden mit Freitag aufgelassen. In Apotheken soll es hingegen weiterhin Testmöglichkeiten geben. Auch Gurgel-Selbsttests aus dem Supermarkt sollen weiter erhältlich sein. Vertraglich fix ist das Ganze noch nicht.

Rund 20.000 CoV-Tests sind vergangene Woche in den Teststraßen landesweit durchgeführt worden. Vor einem Monat waren es noch mehr als doppelt so viele. Deshalb sperren diese Angebote für überwachte Selbsttests jetzt zu, sagt Peter Schinnerl, Coronavirus-Koordinator vom Land Salzburg: „Die Teststraßen des Roten Kreuzes werden wir Ende März auflassen.“ Nur die Drive-In-Teststationen für die behördlich angeordneten CoV-Tests werden ab Freitag noch im Auftrag des Landes weitergeführt.

In Planung: Gratis-Selbsttests in Apotheken

Als Ersatz für die Teststraßen soll es ab 9. April wieder Gratis-Selbsttests zum Abholen in den Apotheken geben. Auch die Gurgel-Selbsttests, die vor allem über Supermärkte verteilt werden, soll es weiter geben – auch wenn hier der Vertrag noch nicht ganz unter Dach und Fach ist, so Schinnerl: „Hier sind wir in finaler Abstimmung mit unserem bisherigen Vertragspartner. Aus derzeitiger Sicht wird es ohne Verzug weitergehen. Der einzige Unterschied ist hier, dass man nicht unbegrenzt gurgeln darf sondern pro Person nur fünf Tests pro Monat durchführen kann.“

Mengenbeschränkungen vorgesehen

Bei den Gratis-Selbsttests gibt es ab April ebenfalls die Mengenbeschränkung von fünf Stück pro Monat. Wer mit Selbsttests samt Smartphone-Registrierung und QR-Code nicht umgehen kann, für den soll es auch weiterhin eine Corona-Testmöglichkeit in der Apotheke geben, sagt Schinnerl: „Wir sind jetzt noch in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium. Wir wollen zusätzlich zu den Gurgel-Selbsttests noch ein Angebot vor allem für ältere Personen, für Personen die nicht gurgeln können oder nicht technikaffin sind auch in den Apotheken dieses PCR-Test Angebot machen können.“

Allerdings müssen hier noch einige Details beim Vertrag zwischen Land und Apothekerkammer geklärt werden. Auch bei den CoV-Tests in der Apotheke gibt es ab April eine Beschränkung auf fünf pro Monat.