Kater Pauli, drei Jahre alt, war am Hof der Bäuerin von einer Kuh getreten worden. Offensichtlich verletzt schleppte er sich noch davon, schilderte die Frau am Montag vor Gericht. Doch am nächsten Tag schienen Becken und Hinterläufe gebrochen und das Tier ließ sich auch nicht einfangen. So rief die Bäuerin den Polizisten, der auch Jäger ist, um den Kater von seinen Leiden zu erlösen.
Nachbarin erstattete Anzeige
Auch er kam zu dem Schluss, das man dem Tier nicht mehr helfen könne. Es sei sogar seine Pflicht als Jäger, offensichtlich verletzte Tiere nicht leiden zu lassen, betonte der Polizist beim Prozess. Pauli sei nach einem Schuss jedenfalls sofort tot gewesen. Eine Nachbarin aber hörte den Schuss, sah den Kater möglicherweise noch zucken und erstattete Anzeige.
Doch das Verhalten der Bäuerin und des Polizisten sei keine Tierquälerei gewesen, keine Mutwilligkeit, keine Lust am Quälen oder Töten, entschied die zuständige Richterin und sprach die Angeklagten somit frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft will noch darüber beraten.