Flurbrand in Jungwald mit Feuerwehrleuten im Frühling
Freiwillige Feuerwehr Neumarkt am Wallersee
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Chronik

Waldbrand zeigt Gefahr durch Trockenheit

Ein Waldbrand auf dem Irrsberg bei Pfongau (Flachgau) Freitagnachmittag zeigt die hohe Feuergefahr im Land Salzburg deutlich. Durch die Trockenheit könne schon eine weggeworfene Zigarette ein „ausgedehntes“ Feuer auslösen, warnen die Behörden.

Eine Spaziergängerin bemerkte am Freitag gegen 15.00 Uhr das Feuer auf dem Irrsberg. Auf rund 1.500 Quadratmetern war ein Jungwald in Brand geraten, dadurch wurde starker Rauch verursacht. 64 Mann der Feuerwehren aus Neumarkt, Köstendorf und Steindorf rückten aus. Da das Waldstück in der Nähe einer Straße lag, konnten sie den Brand dank eines Tankfahrzeugs mit Hochdruckrohr und einem mobilen Wasserwerfer rasch löschen. Eine weitere Ausbreitung des Feuers konnte somit verhindert werden.

Polizei geht von Zigarette als Brandursache aus

Der Brandermittler der Polizei geht von einer weggeworfenen Zigarette als Brandursache aus. Deshalb appellieren sowohl die Einsatzkräfte als auch die Forstdirektion des Landes Salzburg zur Vorsicht: „Da es lange nicht mehr ergiebig geregnet hat, herrscht auf Wiesen und in Wäldern erhebliche Brandgefahr, schon eine weggeworfene Zigarette kann einen ausgedehnten Brand auslösen“, betonte die Feuerwehr Neumarkt in einem Facebook-Aufruf.

Verordnungen verbieten Rauchen und Feuer im Wald

Seit Freitag gelten auch landesweit Waldbrandschutz-Verordnungen: „In den vergangenen Wochen ist kaum Regen gefallen und die Meteorologen sagen auch keine nennenswerten Mengen in nächster Zeit voraus“, begründete das Landesforstdirektor Michael Mitter. „Neben dem trockenen Oberboden ist auch das abgestorbene organische Material sozusagen Zunder für Vegetationsbrände. Kein Feuer im Wald und in dessen Einzugsgebiet ist daher das Gebot der Stunde, denn mehr als 80 Prozent der Waldbrände werden von Menschen ausgelöst.“

In den Verordnungen für die einzelnen Bezirke ist jegliches Feueranzünden im Wald verboten, auch das Rauchen ist untersagt. Äste und Pflanzenreste – wie zum Beispiel „Raumhaufen“ – dürfen zudem nicht in der Nähe von Wäldern abgebrannt werden. Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 7.200 Euro Geldstrafe belegt werden. Die Verordungen gelten so lange, bis der Boden durch Regen wieder ausreichend durchfeuchtet ist.