Coronavirus in Computerdarstellung
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Chronik

Verkürzte Quarantäne für Infizierte ohne Symptome

Mit etwas Verspätung gelten ab sofort die neuen Coronavirus-Regeln. Verschärft wird dabei die Maskenpflicht, gelockert wird hingegen die Quarantäne. Nach fünf Tagen muss ab jetzt nicht mehr freitgetestet werden, zwei Tage ohne Symptome reichen, um zur Arbeit zu gehen. Kontrolliert wird das nicht.

Für viele Bürgerinnen und Bürger könnte es verwirrend sein: Zuerst wird jahrelang die Quarantäne verordnet und auch kontrolliert, jetzt soll plötzlich jeder selbst entscheiden, wann er nach der Quarantäne wieder zur Arbeit kann. Das bestätigt Peter Schinnerl, Leiter des Corona-Managements des Landes: „Man bekommt am sechsten Tag der Quarantäne in der Früh ein SMS vom Land – wenn man bestätigt, dass man symptomfrei ist, ist man in der Verkehrsbeschränkung“.

Strenge Maskenpflicht

Verkehrsbeschränkung heißt: Einkaufen ja, das Haus verlassen ja, Arbeiten ja, nur nicht in Spitälern und Pflegeheimen. Voraussetzung dafür sind zwei Tage ohne Symptome und strenge Maskenpflicht. Kontrolliert wird das nicht, die Entscheidung liegt allein beim Bürger. Hintergrund sind die enormen Probleme in fast allen Betrieben wegen der hohen Personalausfälle. Es gehe darum, dass Personen ohne Symptome wieder ins Arbeitsleben können, sagt Corona-Manager Schinnerl.

Risiko als überschaubar eingeschätzt

Das Risiko wird überschaubar eingeschätzt: „aus der derzeitigen Evidenz gehen wir davon aus, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Zeitverlauf und der Symptomlosigkeit sinkt – was auch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Daher hat sich der Bund für die Verkürzung der Quarantäne entschieden“, so Schinnerl

Auf dieses Risiko lassen sich einige Bundesländer wie Wien, Burgenland und Kärnten (alle SPÖ-geführt) aber nicht ein. Sie lehnen die neuen Quarantänelockerungen ab.