Krauthügel und ephemerer Tümpel
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Mönchsberggarage: Keine UVP notwendig

Für die Erweiterung der Mönchsberggarage in der Stadt Salzburg ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig: Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Wien jetzt entschieden. Die Vorarbeiten für den Bau können nun fortgesetzt werden. Die Garagen-Gegner setzen jetzt voll auf eine Bürgerbefragung.

Seit Mitte Februar werden am Krauthügel in der Landeshauptstadt Amphibien abgesiedelt und Schutzzäune errichtet. Die Salzburger Parkgaragengesellschaft holt aktuell Angebote von Baufirmen ein und will Ende Juni mit der Garagenerweiterung um rund 650 Stellplätze starten, sagt Geschäftsführer Helmut Sattler. Er sei erfreut und nicht überrascht, dass der Verwaltungsgerichtshof in Wien die vorangegangenen Rechtsauffassungen der Salzburger Landesregierung und des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt hat.

Rückschlag für Gegner der Garage

Ein herber Schlag dürfte das Urteil für die Projektgegner sein. Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gegen eine UVP ist zwar endgültig, der grüne Gemeinderat Lukas Bernitz sieht für die Garagen-Gegner aber noch Hoffnung: „Dass das Verfahren zur UVP jetzt abgewiesen worden ist, ist bedauerlich und so zu akzeptieren. Man darf aber nicht vergessen, dass in Wien noch die beiden anderen Anträge zur außerordentlichen Revision zum Naturschutzverfahren anhängig sind – also auch hier gilt es noch abzuwarten was schließlich rauskommt.“

Hoffen auf Bürgerbefragung

Die Garagen-Gegner bauen jetzt auf eine Bürgerbefragung. Kommende Woche dürfte die Hauptwahlbehörde der Stadt erneut tagen, um die Details dazu auszuarbeiten. Unter anderem müssen alle eingebrachten 2.500 Unterschriften überprüft werden. Bleiben mindestens 2.000 einwandfreie Unterstützungserklärungen übrig, kann ein Termin festgelegt werden. Laut Stadtbehörden könnte es ein Sonntag im Juni werden.
Das Ergebnis dieser Bürgerbefragung ist für die ressortzuständige Politik und Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) aber rechtlich nicht bindend.