Zunächst gilt die Verordnung ab Freitag im Pongau. Weitere Bezirke sollen demnächst folgen, weil die Lage fast überall ähnlich sei, heißt es aus der Landesforstdirektion. Aufgehoben werden die Waldbrandverordnungen erst wieder, wenn es zu einer gründlichen Durchfeuchtung der Wälder und Waldböden kommt. Erst dann sinke das Risiko wieder.
Verstöße können teuer werden
Bei Übertretungen der Verordnung ist mit Geldstrafen von jeweils bis zu 7.200 Euro zu rechnen – oder mit Ersatzfreiheitsstrafen bis zu vier Wochen.