Gericht

Drogenfahnder zu Amtsmissbrauch geständig

Am Landesgericht musste sich am Dienstag ein Drogenermittler der Polizei wegen Amtsmissbrauchs verantworten und zeigte sich geständig. Der Beamte gab zu in 17 Fällen falsche Berichte verfasst zu haben, um Vertrauenspersonen zu schützen.

Der angeklagte leitende Polizeiermittler soll in 17 Fällen die Rolle seiner Informanten verschwiegen oder zumindest verschleiert haben. Dabei wurden in diesen Fällen dutzende Drogenanbieter festgenommen – Man stellte zum Beispiel elf Kilogramm Kokain oder auch 15 Kilogramm Aufputschmittel sicher. Und doch heißt es in der Anklage, dass sich der „Ermittler über gesetzliche Vorgaben nach Gutdünken hinweggesetzt habe“.

Der Polizist soll bei Drogenscheinankäufen bewusst falsche Berichte an die Staatsanwaltschaft über den Ablauf der Geschäfte abgeliefert und darin den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Männer) verschwiegen haben. Der dienstversetzte Beamte war geständig.

Vorwurf des wissentlichen Amtsmissbrauchs

Die Anklage hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten verfasst. Der Beschuldigte habe im Tatzeitraum 2011 bis 2016 als ermittelnder Beamter in seinen Berichten wesentliche Umstände nicht oder falsch dargestellt, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Damit habe der Mann seine Amtsgeschäfte wissentlich missbraucht und auch Angeklagte in Strafverfahren geschädigt.

Es seien auch Verdachtslagen nicht zur Anzeige gebracht und Verkehrskontrollen fingiert worden. Der Staatsanwalt nannte ein Beispiel. Im Jahr 2013 wurde gegen einen Serben ermittelt und der Ankauf von kiloweise Amphetamin vereinbart. In der Berichterstattung habe es geheißen, der Angeklagte und ein Kollege hätten ein auffälliges Fahrzeug wahrgenommen, Drogen seien im Auto sichergestellt worden, der Lenker sei aber geflüchtet.

„Wollte Vertrauenspersonen vor Repressalien schützen“

Vertrauenspersonen stammen meist selbst aus der Drogenszene und unterstützen die Polizei bei der Aufdeckung von illegalem Drogenhandel gegen Entgelt mit Informationen und fädeln Drogenankäufe zwischen kriminellen Anbietern und verdeckten Ermittlern ein.

Dass der Angeklagte Vertrauenspersonen – es handelte sich vor allem um einen Serben und einen Albaner – verheimlicht hat, begründete er vor dem Schöffensenat damit, dass er sie vor Repressalien aus der Drogenszene, vor einer Gefährdungssituation, schützen wollte. Deshalb habe er sie als UT (unbekannte Täter, Anm.) tituliert.

Angeklagter mittlerweile dienstversetzt

Verteidiger Bernhard Kettl sagte, der Polizist habe schon in den 1990er-Jahren den Auftrag von der Staatsanwaltschaft erhalten, die Hintermänner von Drogengeschäften zu finden. „Das beste Prinzip war: Wie schütze ich die Vertrauensperson.“ Denn diese Männer, die ja ihre Landsleute verraten, hätten ja Familie und auch Kinder. „Das Gesetz tut zu wenig für deren Schutz. Der Angeklagte hat so agiert, dass die Vertrauenspersonen kein Problem haben.“

Der mittlerweile dienstversetzte Angeklagte erklärte, im Jahr 2007 oder 2008 sei bei den Treffen mit zwei Salzburger Staatsanwälten nur das Thema gewesen, „wie schütze ich die VP, dass ich sie nicht nennen muss. Es hat geheißen, tut’s verschleiern. Ich bin mit meinen Amtshandlungen offen umgegangen. Österreichweit bin ich als Vorbild genannt worden.“ Zu den V-Männern habe er aber immer gesagt, sie dürften keine Tat provozieren.

„War mir damals nicht bewusst, was ich da mache“

Er habe damals sehr viel gearbeitet. „Ich war so in einem Flow drinnen, jeder hat sich an mich gewandt. Ich habe aufgrund der ganzen Tätigkeit den Überblick verloren“, sagte der bisher unbescholtene Salzburger zur vorsitzenden Richterin des Schöffensenates. Zum Vorwurf, dass er falsche Berichte verfasste, gegen den Grundsatz der Objektivität verstieß und damit die Rechte von Beschuldigten in Drogenverfahren nicht gewahrt wurden, weil ihnen wegen der falschen Berichte auch Unrichtiges vorgeworfen wurde, sagte er: „An das habe ich damals nicht gedacht, dazu bekenne ich mich schuldig.“

Den Erlass aus 2011 zur Berichtspflicht habe er zwar gelesen, aber bei den Verfahren außer Acht gelassen, gestand er ein. „Damals war ich mir nicht bewusst, was ich da mache.“ Ein Privatleben habe er eigentlich keines gehabt, und auf eine Familiengründung leider verzichtet. „Ich war immer erreichbar“, sagte er auf die Frage seines Verteidigers, ob er wegen der vielen Arbeit überhaupt Freizeit gehabt habe.

Prozess wird am 25. März fortgesetzt

Die in Berichten des damals aktenführenden Polizisten verschwiegenen Vertrauenspersonen sollen auch Leute unzulässig zur Tat provoziert haben, indem sie diese zur Lieferung von großen Drogenmengen gedrängt hätten.

Der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek, in diesem Prozess Privatbeteiligten-Vertreter, hatte im Jahr 2016 eine Anzeige gegen den Salzburger Beamten wegen Ungereimtheiten in dessen Bericht über einen Scheinankauf von Drogen eingebracht. Vier Beschuldigte wurden dann bei einem Prozess freigesprochen, weil eine unzulässige Tatprovokation nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt.